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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Pressemitteilung aus dem Fürstenhaus

(ots)

Vaduz, 13. August (pafl) -

Am 15. August 2004 wird der
Fürst von Liechtenstein den Erbprinzen gemäss Art. 13bis der 
Verfassung des Fürstentums Liechtenstein zur Vorbereitung für die 
Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm 
zustehenden Hoheitsrechte betrauen. Die Stellvertretung wird 
umfassend und auf Dauer sein, d.h. der Erbprinz wird auf 
unbeschränkte Zeit alle Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen. 
Der Erbprinz wird somit ab dem 15. August 2004 sowohl national als 
auch international die Aufgaben des Staatsoberhauptes des 
Fürstentums Liechtenstein übernehmen.
Der 15. August ist ein Staatsfeiertag wie jeder andere auch, mit 
dem einzigen Unterschied, dass der Erbprinz bereits die Aufgaben des 
Staatsoberhauptes wahrnimmt und somit auch die übliche Ansprache des 
Staatsoberhauptes hält.
Auf beigelegtem Blatt erhalten Sie den Text der Fürstlichen 
Verordnung vom 15. August 2004 betreffend die Einrichtung der 
Stellvertretung:
Fürstliche Verordnung
vom 15. August 2004
betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung
Im Sinne von Art. 13bis der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 
1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 16. März 
2003, LGBl. 2003 Nr. 186, betraue Ich mit Wirkung ab heutigem Tage 
Meinen zukünftigen Nachfolger Seine Durchlaucht Erbprinz Alois zur 
Vorbereitung für die Thronfolge als Meinen Stellvertreter mit der 
Ausübung aller Mir zustehenden Hoheitsrechte.
Über wichtige Landesangelegenheiten wird Mir Mein Stellvertreter 
Bericht erstatten. Mein Stellvertreter wird wie folgt unterzeichnen:
"In Stellvertretung des Landesfürsten:
   Alois, Erbprinz"
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
   Fürstlicher Regierungschef

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