pafl: Ein Hochschulgesetz für Liechtenstein
(ots)Vaduz, 18. August (pafl) Durch die dynamischen Entwicklungen im europäischen Hochschulbereich, die auch in Liechtenstein zu grösseren Veränderungen geführt haben, hat sich die Regierung zu einer gesetzlichen Neuregelung des Hochschulwesens entschlossen. Mit dem von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein soll der organisationsrechtliche Rahmen für die Fachhochschule Liechtenstein den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Das vorgeschlagene Gesetz über die Hochschule Liechtenstein orientiert sich an den Bestimmungen über die Fachhochschule Liechtenstein, erfährt aber wesentliche Ergänzungen und Abänderungen. Schwerpunktmässig sind folgende Bereiche neu geregelt:
Ergänzungen zum Leistungsauftrag; - Generelle Regelung zu akademischen Graden; - Festlegen der Hochschulorgane und Organisation der Fachbereiche, Forschungsstellen und An-Institute; - Regelungen zu den Berufungsbeiräten und zum Mitwirkungsrecht von Teilkörperschaften; - Bestimmungen zum Hochschulpersonal; - Disziplinarrecht; - Datenschutzbestimmungen; - Ersetzung der Bezeichnung Fachhochschule durch Hochschule.
Die Änderung der Bezeichnung begründet sich darin, dass die Fachhochschule Liechtenstein sich mit der Umsetzung der Bologna- Erklärung und durch den Notifikationsprozess im Bereich der Architektur von der herkömmlichen Fachhochschullandschaft wegbewegt. Sie ist weiterhin keine klassische Universität, sondern sieht sich als eine Hochschule mit einem besonderen Bezug zur Praxis.
Ein weiterer Grund liegt darin, dass der Begriff "Fachhochschule" international zu wenig verstanden wird. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Ausland ist immer wieder zu begründen, dass die FHL eine Hochschule ist. Zudem wird der Begriff "Fachhochschule" in unserer Region immer noch mit Bezeichnung "Fachschule" in Verbindung gebracht. Die schweizerischen Fachhochschulen haben deshalb die Bezeichnung "Hochschule" gewählt und auch in Deutschland wird im Zuge der internationalen Öffnung zunehmend der Begriff "Hochschule" gewählt. Die Bezeichnung "Hochschule" soll deshalb die wissenschaftliche Ausrichtung der Hochschule abbilden und diese in einen vergleichbaren internationalen Kontext einbinden.
Behandlung im November-Landtag In der Mai-Sitzung des Landtags wurde das Rahmengesetz "Gesetz über das Hochschulwesen" in erster Lesung behandelt. Beide Gesetzesvorlagen, das "Gesetz über das Hochschulwesen" und das "Gesetz über die Hochschule Liechtenstein" sollen dem Landtag in der Novembersitzung 2004 für die zweite Lesung vorgelegt werden. Die beiden Gesetze werden dann das "Gesetz über die Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute" aus dem Jahre 1992 ablösen.
Da gegen Entscheide des Hochschulrats der Hochschule Liechtenstein Beschwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erhoben werden kann, ist zudem eine Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes erforderlich.
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