pafl: Regierung schiebt dem unlauteren Wettbewerb einen Riegel vor
(ots)Vaduz, 23. August (pafl) Immer häufiger werben Firmen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein oder im Ausland mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für die Eintragung in Verzeichnisse (beispielsweise in Branchenverzeichnisse). Die Firmen versenden Informationen betreffend solche Eintragungen und unterlassen den deutlichen Hinweis, dass es sich bei dem zugesandten Schreiben um ein Vertragsanbot handelt.
Da im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb derzeit keine Bestimmung gegen solche unlauteren Handlungen besteht, hat die Regierung dem Landtag eine Änderung des entsprechenden Gesetzes vorgelegt. Damit sollen die Adressaten vor versteckten Vertragsanboten geschützt werden und andererseits soll durch die Gesetzesänderung ein neuer Spezialtatbestand eingeführt werden, um Firmen, die solche unlautere Handlungen praktizieren, nach den Strafbestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgen zu können.
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