pafl: Bewilligungspflicht für Tagesmütter und Pflegeeinrichtungen
(ots)
Vaduz, 14. September (pafl) -
Am 1. Juli 2002 trat das Gesetz zur Abänderung des Jugendgesetzes in Kraft, welches private Pflegeverhältnisse und Pflegeeinrichtungen bewilligungspflichtig macht. Eine Pflegebewilligungsverordnung regelt die Bedingungen und Voraussetzungen, unter welchen Betreuung von Minderjährigen stattfinden darf. Sinn dieser Regelungen ist es, die Qualität der Betreuung sicherzustellen.
Private Pflegeverhältnisse (z.B. Tagesmütter) und Einrichtungen der ausserhäuslichen Pflege (z.B. Kindertagesstätten) müssen demnach vom Amt für Soziale Dienste bewilligt werden.
Private Pflegeverhältnisse
Bewilligungspflichtig ist ein Pflegeverhältnis, wenn das Kind von der Tagesmutter gegen Bezahlung und mindestens drei Monate lang 40 Stunden monatlich im eigenen Haushalt betreut wird. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind Verwandte oder Verschwägerte bis und mit dem dritten Grad. Die Pflegeperson muss für jedes aufzunehmende Kind einen entsprechenden Antrag an das Amt für Soziale Dienste stellen. Sie muss nachweisen können, dass eine passende Familien- und Wohnsituation, sowie die persönliche erzieherische und gesundheitliche Eignung gegeben ist. Dabei wird keine pädagogische Ausbildung erwartet, aber beispielsweise die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses.
Das Amt für Soziale Dienste prüft vor Aufnahme des Pflegeverhältnisses das Vorliegen der Voraussetzungen. Tagesmütter, welche bei einer Einrichtung (Eltern-Kind-Forum) angestellt sind, werden bereits von dieser Einrichtung überprüft und müssen keinen Antrag an das Amt für Soziale Dienste stellen.
Einrichtungen der ausserhäuslichen Pflege
Das Pflegebewilligungsgesetz bezieht sich auch auf Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche betreuen, wie z.B. Kindertagesstätten. Pflegeeinrichtungen müssen ebenfalls beim Amt für Soziale Dienste eine Bewilligung zur Betriebsaufnahme beantragen und entsprechenden Anforderungen genügen. Der Antrag muss Angaben zum institutionellen Rahmen, zur Betriebsführung, zu den Räumlichkeiten, zur Qualifikation und Anzahl des Personals sowie zu den pädagogischen Grundsätzen enthalten.
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler
Tel.: +423/236 72 55