pafl: Wohnbauförderung: Subvention für Objekte in verdichteter Überbauung bleibt
(ots)
Vaduz, 22. September (pafl) -
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 13. Mai 2004 die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung behandelt. Die Vorlagen wurden im Landtag begrüsst, Eintreten war unbestritten. Zu einzelnen Bestimmungen wurden verschiedene Abänderungsvorschläge vorgebracht, zu denen die Regierung in einer Stellungnahme an den Landtag Stellung nimmt.
Die Regierung hat in ihrer überarbeiteten Gesetzesvorlage zahlreiche Vorschläge des Landtages berücksichtigt. Im Wesentlichen erfuhr die Vorlage im Anschluss an die erste Lesung folgende Änderungen:
- Anstelle eines erhöhten Darlehens für Objekte in verdichteter Überbauung ist wiederum eine Subvention vorgesehen. Der neue Vorschlag sieht vor, dass eine Subvention von einem Drittel des Darlehens gewährt wird.
- Erfolgt eine Rückzahlung des Darlehens innerhalb von zehn Jahren muss diese Subvention ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
- Für später geborene Kinder sollen entgegen der ersten Vorlage an den Landtag auch in Zukunft Subventionen für Kinder ausgerichtet werden, allerdings nur wenn das höchstzulässige Einkommen nicht überschritten wird.
- Die Bestimmung in Bezug auf die Tilgung des Darlehens wurde aufgrund der ersten Lesung im Landtag nochmals überarbeitet. Insbesondere wird gemäss dem neuen Vorschlag die Progression für die Festlegung der Tilgungsrate bis zu einem Betrag von 180'000 Franken fortgeführt.
- Die Übergangsbestimmungen wurden dahingehend ergänzt, dass Objekte, die nach dem Kubikmetersystem gefördert wurden und die höchstzulässigen Flächen gemäss dem neuen Gesetz überschreiten, im Falle einer Eigentumsübertragung nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes wiederum gefördert werden können.
Die aufgrund der ersten Lesung im Landtag vorgenommenen Änderungen ändern nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung des Gesetzes, wonach die Eigenverantwortung der Förderungsnehmer und auch der Banken in den Vordergrund gerückt wird, indem die Kontrollvorschriften stark reduziert werden.
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Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
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