pafl: Angepasste Rahmenbedingungen für Landespolizei
(ots)Bericht zum Entwicklungsstand der Landespolizei
Vaduz, 22. September (pafl) Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 21. September einen Bericht und Antrag betreffend den Entwicklungsstand und die Personalplanung der Landespolizei zuhanden des Landtags verabschiedet. Darin werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die strategische Ausrichtung der Landespolizei unter veränderten Rahmenbedingungen in personeller und infrastruktureller Hinsicht umgesetzt werden kann.
In der Nachfolge verschiedener bedeutender Probleme bei der Landespolizei Ende der Neunzigerjahre wurde 2001 eine strategische Ausrichtung der Landespolizei festgelegt, welche langfristig eine optimale Gewährung von Ordnung und Sicherheit in Liechtenstein garantieren soll. Teil dieser Strategie sind ein personeller Ausbau der Polizei sowie eine Erweiterung der Räumlichkeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag Ende 2003 eine Erweiterung der Räumlichkeiten der Landespolizei beschlossen. Dieser Landtagsbeschluss wurde im April 2004 jedoch per Volksentscheid aufgehoben.
Verschiedene Szenarien
Der Bericht und Antrag betreffend den Entwicklungsstand und die Personalplanung der Landespolizei 2004 greift diese Entwicklung auf und legt dar, wie unter diesen veränderten Rahmenbedingungen die strategische Ausrichtung der Landespolizei weiterverfolgt werden kann. So hat die Regierung zusammen mit dem Führungskader der Landespolizei die seit 2001 eingeschlagene Stossrichtung einer umfassenden Prüfung unterzogen.
An den grundsätzlichen Zielen der strategischen Ausrichtung wird festgehalten. Kernpunkt ist dabei eine optimierte Einsatzpolizei, die von verschiedenen Spezialdiensten flankiert wird und so ein optimales Sicherheitsdispositiv für Liechtenstein ermöglicht. Zur strategiekonformen Umsetzung dieser Massnahmen ist gemäss eingehender Analyse nach wie vor ein Ausbau der Landespolizei auf 130 Stellen notwendig.
Minimale und optimale Variante
Alternativ zu dieser optimalen Variante wird im Bericht und Antrag zuhanden des Landtags zusätzlich eine minimale Variante aufgeführt. Bei dieser Minimalvariante wird lediglich der dringend notwendige Personalausbau umgesetzt. Bei dieser Variante, die einen Ausbau auf 120 Stellen vorsieht, könnte sich die Landespolizei zwar im erforderlichen Mass weiterentwickeln und aufgezeigte Defizite könnten behoben werden. Zugleich müsste die Landespolizei künftig aber auf die Erbringung spezifischer Dienstleistungen verzichten. Abstriche müssten durch den deutlich verringerten Personalausbau vor allem in den Bereichen Verkehrs- und Einsatzpolizei und teilweise auch bei der Kriminalpolizei gemacht werden.
Überprüfung des Leistungsangebotes
Wie der Bericht und Antrag ausführt, ist das Dienstleistungsangebot der Landespolizei aufgrund gestiegener Anforderungen und wachsender Aufgabenvielfalt ohnehin zu überprüfen. Abhängig vom Ausmass des Personalausbaus müsste das Leistungsangebot der Landespolizei gegebenenfalls eingeschränkt werden, damit die Kernaufgaben und der gesetzlich vorgeschriebene Auftrag effizient wahrgenommen werden können. So erbringt die Landespolizei heute verschiedene Aufgaben, die nicht zu ihren Kernaufgaben gehören.
In diesem Zusammenhang ist auch die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und den Gemeinden zu überprüfen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips könnte es zu einer Aufgabenverschiebung in Richtung Gemeindepolizei und folglich zu einer Entlastung der Landespolizei kommen.
Notwendige Anpassungen vornehmen
Der Bericht und Antrag geht darüber hinaus unter den veränderten Rahmenbedingungen auch auf notwendige Massnahmen im Bereich der Infrastruktur ein. In der Nachfolge des Volksentscheides hat die Regierung ein neues Konzept in Bezug auf die räumliche Infrastruktur der Landespolizei initiiert. Dieses wird aufgrund der vielfältigen notwendigen Abklärungen aber erst mittel- bis längerfristig vorliegen. In einer ersten Phase sollen daher gravierende funktionelle Mängel der gegenwärtigen Räumlichkeiten durch gezielte Sofortmassnahmen behoben werden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Schaffung von Lagerräumen in der Dienstgarage und die dadurch bedingte Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen im Freien. Hinzu kommen die Sanierung des Schiesskellers, die Überarbeitung des Empfangsbereichs respektive des Schaltervorraums und die Sanierung diverser technischer Anlagen. Diese Investitionen werden im Landesvoranschlag 2005 ausgewiesen.
In einer zweiten Phase soll zusammen mit den betroffenen Ämtern nach räumlichen Übergangslösungen gesucht werden und in einer dritten Phase soll ein langfristiges Gesamtkonzept erstellt werden, das den Bedürfnissen der Landespolizei und dem Ergebnis des Volksentscheids gleichermassen Rechnung trägt.
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