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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Angepasste Rahmenbedingungen für Landespolizei

(ots)

Bericht zum Entwicklungsstand der Landespolizei

Vaduz, 22. September (pafl) – Die Regierung hat anlässlich ihrer 
Sitzung vom 21. September einen Bericht und Antrag betreffend den 
Entwicklungsstand und die Personalplanung der Landespolizei zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Darin werden Möglichkeiten aufgezeigt, 
wie die strategische Ausrichtung der Landespolizei unter veränderten 
Rahmenbedingungen in personeller und infrastruktureller Hinsicht 
umgesetzt werden kann.
In der Nachfolge verschiedener bedeutender Probleme bei der 
Landespolizei Ende der Neunzigerjahre wurde 2001 eine strategische 
Ausrichtung der Landespolizei festgelegt, welche langfristig eine 
optimale Gewährung von Ordnung und Sicherheit in Liechtenstein 
garantieren soll. Teil dieser Strategie sind ein personeller Ausbau 
der Polizei sowie eine Erweiterung der Räumlichkeiten. Vor diesem 
Hintergrund hat der Landtag Ende 2003 eine Erweiterung der 
Räumlichkeiten der Landespolizei beschlossen. Dieser 
Landtagsbeschluss wurde im April 2004 jedoch per Volksentscheid 
aufgehoben.
Verschiedene Szenarien
Der ‚Bericht und Antrag betreffend den Entwicklungsstand und die 
Personalplanung der Landespolizei 2004’ greift diese Entwicklung auf 
und legt dar, wie unter diesen veränderten Rahmenbedingungen die 
strategische Ausrichtung der Landespolizei weiterverfolgt werden 
kann. So hat die Regierung zusammen mit dem Führungskader der 
Landespolizei die seit 2001 eingeschlagene Stossrichtung einer 
umfassenden Prüfung unterzogen.
An den grundsätzlichen Zielen der strategischen Ausrichtung wird 
festgehalten. Kernpunkt ist dabei eine optimierte Einsatzpolizei, 
die von verschiedenen Spezialdiensten flankiert wird und so ein 
optimales Sicherheitsdispositiv für Liechtenstein ermöglicht. Zur 
strategiekonformen Umsetzung dieser Massnahmen ist gemäss 
eingehender Analyse nach wie vor ein Ausbau der Landespolizei auf 
130 Stellen notwendig.
Minimale und optimale Variante
Alternativ zu dieser optimalen Variante wird im Bericht und 
Antrag zuhanden des Landtags zusätzlich eine minimale Variante 
aufgeführt. Bei dieser Minimalvariante wird lediglich der dringend 
notwendige Personalausbau umgesetzt. Bei dieser Variante, die einen 
Ausbau auf 120 Stellen vorsieht, könnte sich die Landespolizei zwar 
im erforderlichen Mass weiterentwickeln und aufgezeigte Defizite 
könnten behoben werden. Zugleich müsste die Landespolizei künftig 
aber auf die Erbringung spezifischer Dienstleistungen verzichten. 
Abstriche müssten durch den deutlich verringerten Personalausbau vor 
allem in den Bereichen Verkehrs- und Einsatzpolizei und teilweise 
auch bei der Kriminalpolizei gemacht werden.
Überprüfung des Leistungsangebotes
Wie der Bericht und Antrag ausführt, ist das 
Dienstleistungsangebot der Landespolizei aufgrund gestiegener 
Anforderungen und wachsender Aufgabenvielfalt ohnehin zu überprüfen. 
Abhängig vom Ausmass des Personalausbaus müsste das Leistungsangebot 
der Landespolizei gegebenenfalls eingeschränkt werden, damit die 
Kernaufgaben und der gesetzlich vorgeschriebene Auftrag effizient 
wahrgenommen werden können. So erbringt die Landespolizei heute 
verschiedene Aufgaben, die nicht zu ihren Kernaufgaben gehören.
In diesem Zusammenhang ist auch die Aufgabenverteilung und die 
Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und den Gemeinden zu 
überprüfen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips könnte es zu einer 
Aufgabenverschiebung in Richtung Gemeindepolizei und folglich zu 
einer Entlastung der Landespolizei kommen.
Notwendige Anpassungen vornehmen
Der Bericht und Antrag geht darüber hinaus unter den veränderten 
Rahmenbedingungen auch auf notwendige Massnahmen im Bereich der 
Infrastruktur ein. In der Nachfolge des Volksentscheides hat die 
Regierung ein neues Konzept in Bezug auf die räumliche Infrastruktur 
der Landespolizei initiiert. Dieses wird aufgrund der vielfältigen 
notwendigen Abklärungen aber erst mittel- bis längerfristig 
vorliegen. In einer ersten Phase sollen daher gravierende 
funktionelle Mängel der gegenwärtigen Räumlichkeiten durch gezielte 
Sofortmassnahmen behoben werden. Dabei handelt es sich unter anderem 
um die Schaffung von Lagerräumen in der Dienstgarage und die dadurch 
bedingte Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen im Freien. Hinzu 
kommen die Sanierung des Schiesskellers, die Überarbeitung des 
Empfangsbereichs respektive des Schaltervorraums und die Sanierung 
diverser technischer Anlagen. Diese Investitionen werden im 
Landesvoranschlag 2005 ausgewiesen.
In einer zweiten Phase soll zusammen mit den betroffenen Ämtern 
nach räumlichen Übergangslösungen gesucht werden und in einer 
dritten Phase soll ein langfristiges Gesamtkonzept erstellt werden, 
das den Bedürfnissen der Landespolizei und dem Ergebnis des 
Volksentscheids gleichermassen Rechnung trägt.

Kontakt:

Stabsstelle für Wirtschaft
Martin Meyer
Tel.: +423/236 60 74

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