Importstopp für Vögel aus allen Ländern mit Geflügelpest
(ots)Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verbietet seit Freitag auch die Einfuhr von Ziervögeln aus allen von der Geflügelpest betroffenen Ländern Ostasiens. Diese Verordnung ist eine rechtliche Präzisierung des vor einer Woche erlassenen Importstopps. Damals hat das BVET den Import von lebendem Geflügel und dessen Produkten aus der Region verboten.
Faktisch unterbindet das Verbot von heute Freitag neu nur die Einfuhr von Kanarienvögeln. Für alle anderen Ziervögel muss generell vor der Einfuhr eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden. Ein Bewilligungsstopp gilt jedoch schon seit vergangener Woche. 2003 wurden keine Bewilligungen für den Import von lebenden Vögeln aus Ostasien beantragt. Auch sind keine Importe von Kanarienvögeln aus dem Raum bekannt.
Eine Bewilligung müssen auch Importeure von Geflügelfleisch und - produkten (etwa Federn) beantragen. Auch hier gilt seit vergangener Woche für Importe aus den von der Geflügelpest betroffenen Ländern Ostasiens ein Stopp. Mit dem Importverbot schützt das BVET die heimische Geflügelzucht vor einer Einschleppung der klassischen Geflügelpest, auch Geflügelgrippe oder Aviäre Influenza genannt. Für den Menschen ist der Konsum von Geflügelfleisch dagegen unbedenklich.
Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Zur Zeit sind zehn Länder Asiens von der Krankheit betroffen: Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Pakistan, Republik Korea, Thailand, Vietnam, Taiwan (Chinesisch Taipeh) und China (inklusive Hongkong und Macao). In der Schweiz ist die Seuche seit 1930 nicht mehr aufgetreten.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Marcel Falk, Sprecher BVET 031 / 323 84 96