pafl: Haager Trust - Übereinkommen
(ots)
Vaduz, 23. September (pafl) -
Die Regierung hat am 21. September 2004 den Beitritt zum Übereinkommens über das auf die Anerkennung von trusts anzuwendende Recht (Haager Trust Übereinkommen; "HTÜ") vom 1. Juli 1985 beschlossen und unterbreitet dem Landtag den entsprechenden Bericht und Antrag.
Schon 1926 hat der trust als Treuhänderschaft gemäss Art. 897 ff. PGR Eingang in die liechtensteinische Rechtsordnung gefunden. Der trust hat in den letzten Jahren über die angelsächsische Welt hinaus zunehmende Bedeutung als Instrument z.B. zur Gestaltung von Vermögensverhältnissen oder der Nachfolge in Unternehmen erlangt. Da auch der liechtensteinische Finanzplatz zunehmend international vernetzt ist, stellt sich die Frage nach der Anerkennung liechtensteinischer Treuhänderschaften im Ausland. Andere strukturell vergleichbare Finanzplätze, vor allem im angelsächsischen Raum, aber auch Luxemburg sind dem Abkommen bereits beigetreten; die Schweiz bereitet einen Beitritt derzeit vor. Gerade auch die enge Vernetzung des liechtensteinischen Finanzplatzes mit dem schweizerischen legt einen Beitritt Liechtensteins zum Haager Trust-Übereinkommen nahe.
Die Regierung hatte am 15. Juli 2003 beschlossen, eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen durchzuführen. Die Frist ist am 3. September 2004 abgelaufen. Die Verbände bzw. Institutionen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, haben sich alle für den Beitritt zum Abkommen ausgesprochen.
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