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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Haager Trust - Übereinkommen

(ots)

Vaduz, 23. September (pafl) -

Die Regierung hat am 21.
September 2004 den Beitritt zum Übereinkommens über das auf die 
Anerkennung von trusts anzuwendende Recht (Haager Trust – 
Übereinkommen; "HTÜ") vom 1. Juli 1985 beschlossen und unterbreitet 
dem Landtag den entsprechenden Bericht und Antrag.
Schon 1926 hat der trust als Treuhänderschaft gemäss Art. 897 ff. 
PGR Eingang in die liechtensteinische Rechtsordnung gefunden. Der 
trust hat in den letzten Jahren über die angelsächsische Welt hinaus 
zunehmende Bedeutung als Instrument z.B. zur Gestaltung von 
Vermögensverhältnissen oder der Nachfolge in Unternehmen erlangt. Da 
auch der liechtensteinische Finanzplatz zunehmend international 
vernetzt ist, stellt sich die Frage nach der Anerkennung 
liechtensteinischer Treuhänderschaften im Ausland. Andere 
strukturell vergleichbare Finanzplätze, vor allem im 
angelsächsischen Raum, aber auch Luxemburg sind dem Abkommen bereits 
beigetreten; die Schweiz bereitet einen Beitritt derzeit vor. Gerade 
auch die enge Vernetzung des liechtensteinischen Finanzplatzes mit 
dem schweizerischen legt einen Beitritt Liechtensteins zum Haager 
Trust-Übereinkommen nahe.
Die Regierung hatte am 15. Juli 2003 beschlossen, eine 
Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen durchzuführen. Die 
Frist ist am 3. September 2004 abgelaufen. Die Verbände bzw. 
Institutionen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, haben sich 
alle für den Beitritt zum Abkommen ausgesprochen.

Kontakt:

Roland Marxer
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Telefon 00423 236 60 50
Telefax 00423 236 60 59
roland.marxer@aaa.llv.li

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