pafl: Neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sichert Zukunft des Finanzplatzes Liechtenstein
(ots)Bestellung des Aufsichtsrates durch den Landtag erfolgt
Die Ernennung der fünf Mitglieder des Aufsichtsrat der neuen, unabhängigen und integrierten FMA - Finanzmarktaufsichtsbehörde Liechtensteins für eine Amtsperiode von 5 Jahren (2005 bis 2009) konnte durch den liechtensteinischen Landtag Mitte Oktober erfolgreich abgeschlossen werden. Zum ersten vollamtlich tätigen Vorsitzenden des Aufsichtrates der FMA wurde René H. Melliger gewählt. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind Jochen Hadermann, Stellvertretender Vorsitzender, Martin Batliner, Hans Haumer sowie Stefan Jäger. Die FMA mit deren hoheitlichen Aufgaben als zentrale Aufsichts- und Regulierungsbehörde wird mit eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt als Behörde tätig sein. Sie orientiert sich an privatwirtschaftlichen Grundätzen. Die Organe der FMA sind der Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle.
Start am 1. Januar 2005
Am 18. Juni 2004 verabschiedete der liechtensteinische Landtag einstimmig das neue Gesetz (Organisationsgesetz) über die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMAG). Die gesetzliche Grundlage war somit geschaffen, damit die neue unabhängige und integrierte Finanzmarktaufsichts-Behörde die operative Tätigkeit am 1. Januar 2005 aufnehmen kann und wird. Die drei derzeitigen Behörden: Amt für Finanzdienstleistungen, Stabsstelle für Sorgfaltspflichten und Abteilung Versicherungen im Amt für Volkswirtschaft werden in einer Behörde zusammengeführt. Entsprechend sind sämtliche von diesen Behörden beaufsichtigten Finanzdienstleister neu der FMA unterstellt. Die FMA übernimmt das bestehende Personal der drei bisherigen Behörden. Zu Beginn werden 26 Personen in der FMA tätig sein (ohne Aufsichtsrat).
Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat übt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle aus. Er berät die Regierung in Fragen des Finanzplatzes. Die Kompetenzen, welche bis anhin gemäss den Spezialgesetzen der Regierung zugeordnet waren (z.B. Erteilung/Entzug von Konzessionen, etc.), sind gemäss FMAG neu an den Aufsichtsrat übergegangen. Auch die Genehmigung von Entscheidungen und Verfügungen von grundsätzlicher und präjudizieller Bedeutung mit volkswirtschaftlicher Relevanz und/oder Bezug zum Image des Finanzplatzes und alle oder einzelne Gruppen von Finanzdienstleistern betreffend, sind dem Aufsichtsrat vorbehalten. Ebenso vertritt der Aufsichtsrat die FMA in nationalen und internationalen Gremien, in Abstimmung mit der Regierung. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsleitung und weiterer Schlüsselpositionen zuständig.
Kernaufgaben und Unabhängigkeit der FMA
Die FMA sorgt für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die Kernaufgaben der FMA umfassen die Aufsicht und Regulierung (im Auftrag der Regierung) des Finanzmarktes Liechtenstein. Die FMA ist unabhängig von der Regierung und den zu beaufsichtigenden Finanzmarktteilnehmern. Dies ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die internationale Anerkennung. Diese Unabhängigkeit ist nicht gleichzusetzen mit "frei von Kontrolle". Die FMA ist umfassend rechenschaftspflichtig gegenüber dem Landtag. Die FMA hat keine Gesetzes- und Verordnungskompetenz. Die Aufsichtstätigkeit soll nach den Grundsätzen zur "Best Business Practice" ausgeübt werden.
Kontakt:
René H. Melliger
Amt für Finanzdienstleistungen
Tel.: +423-236 62 20