pafl: Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen
(ots)
Vaduz, 17. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen zuhanden des Landtags verabschiedet. Anlass zur Überarbeitung des Gesetzes war die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien, welche ins liechtensteinische Recht aufgenommen werden müssen. Zudem wurde die vom Amt für Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren entwickelte Amtspraxis an mehreren Stellen ins Gesetz aufgenommen, einzelne im Gesetz nicht geregelte Bereiche wurden neu der Regierungsvorlage zugefügt.
EU-Richtlinien aufgenommen
Die Richtlinie 2001/107/EG regelt vor allem gesellschaftsrechtliche Belange der Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus wird es den Fondsleitungen nun neu ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Einzelportfolios und andere anlagefondsähnliche Vermögen, insbesondere Pensionsfonds und Anlagestiftungen zur Verwaltung zu übernehmen. Neben dem Erlass von Aufsichts- und Wohlverhaltensregeln soll auch ein vereinfachter Prospekt, welcher zukünftig in allen Vertragsstaaten verwendet werden kann, eingeführt werden. Der Vertrieb von Anteilen ausländischer Investmentunternehmen wird erleichtert, einerseits durch die Möglichkeit, Zweigstellen zu gründen, andererseits durch die Tätigkeit in einem anderen Vertragsstaat im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs.
Die Richtlinie 2001/108/EG erweitert die Anlagemöglichkeiten von Investmentunternehmen. Zukünftig sind bei Investmentunternehmen für Wertpapiere auch Anlagen in Geldmarktinstrumente des geregelten und des ungeregelten Marktes möglich. Dach- und Indexfonds können ebenfalls als harmonisierte Investmentunternehmen aufgelegt werden. Die bereits bestehenden Anlagemöglichkeiten im Bereich der derivativen Finanzinstrumente wurden konkretisiert und teilweise erweitert. Im Weiteren muss in Zukunft jede Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung ihrer Vermögen ein Risikomanagementverfahren einführen, welches die Berechnung der Risiken aus den Anlageinstrumenten beinhaltet. Erstmalig wird auch ein detaillierter Risikohinweis vorgeschrieben, welcher die allgemeinen sowie die besonderen Anlagerisiken beschreibt.
Aufgrund der zahlreichen notwendigen Einschübe wurde das Gesetz für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit einer formalen Totalrevision unterzogen. Das bedeutet, dass sowohl Artikel, als auch Absätze neu durchnummeriert wurden. Die materiellen Änderungen beziehen sich auf die Änderungen aufgrund der beiden Richtlinien sowie auf die Änderungswünsche des Amtes für Finanzdienstleistungen und der beteiligten Interessensverbände.
Kontakt:
Amt für Finanzdienstleistungen
+423/236 62 21