pafl: Menschenrechtsschutz vervollständigt
(ots)
Vaduz, 17. November (pafl) -
Die Regierung hat den Bericht und Antrag über die Protokolle Nr. 4 und Nr. 7 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuhanden des Landtages verabschiedet. Liechtenstein ist seit dem 8. September 1982 Vertragspartei der EMRK. Dieses Übereinkommen bildet die wichtigste Grundlage des Menschenrechtschutzes in Europa und stellt zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Überwachung der EMRK-Garantien gewährleistet, eine der grössten Errungenschaften des Europarats dar. Neben der EMRK hat Liechtenstein auch zehn der 14 Protokolle zur EMRK ratifiziert sowie zwei weitere unterzeichnet.
Die Protokolle Nr. 4 und Nr. 7 zielen darauf, die in der EMRK stipulierten Menschenrechtsgarantien um weitere wichtige bürgerliche und politische Rechte zu ergänzen. Dazu zählen insbesondere diejenigen Rechte, welche zwar im Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte, nicht jedoch in der EMRK enthalten sind. Liechtenstein ist auch Vertragsstaat des Internationalen Paktes und stellte im Juli 2004 seinen ersten Länderbericht über dessen Umsetzung vor. Der Menschenrechtsausschuss der UNO, ein mit unabhängigen Experten besetztes Gremium zur Überwachung der Umsetzung dieses Paktes durch die Vertragsstaaten, bescheinigte Liechtenstein, dass die liechtensteinische Rechtslage den im Pakt enthaltenen Bestimmungen zu einem grossen Teil entspricht. Aufgrund der Tatsache, dass die in den Protokollen Nr. 4 und Nr. 7 zur EMRK postulierten Rechte grösstenteils auch im Pakt zu finden sind, erachtet die Regierung den Zeitpunkt für gekommen, diese beiden Protokolle zur EMRK zu unterzeichnen und zu ratifizieren.
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