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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zualosa-Bank zum Internationalen Tag der Kinderrechte

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) -

Am 20. November 1989 wurde
das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UNO- 
Generalversammlung verabschiedet, Liechtenstein ist seit dem 21. 
Januar 1996 Vertragspartei dieser Konvention. Weltweit wird am 20. 
November der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Aus 
diesem Anlass wird in Liechtenstein dieses Jahr zum zweiten Mal die 
Aktion Zualosa-Bank stattfinden.
Vertreter und Vertreterinnen aus Elternvereinigungen, 
Primarschulen, Jugendkommissionen, aus der Jugendarbeit sowie drei 
Vorsteher beteiligen sich an dieser Aktion, welche der Kinder- und 
Jugenddienst und die Kinderanimation des Gemeindezentrums Resch 
lanciert haben. In fast jeder Gemeinde wird am Freitag, 19. 
November, in den Primarschulen während der Vormittagspause und zum 
Teil zusätzlich während der Nachmittagspause eine "Zualosa-Bank" 
aufgestellt. Diese Bank wird von einer erwachsenen Person betreut, 
die den Kindern zuhört. Eine andere wird sich das Gehörte notieren 
und die Kinderanliegen, -wünsche und -sorgen sammeln.
Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen, das von fast allen Ländern unterzeichnet 
wurde, legt grundlegende Menschenrechte fest, auf die Kinder überall 
auf der Welt Anspruch haben:
-	das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor 
Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und 
Geschlecht;
-	das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit;
-	das Recht auf Gesundheit;
-	das Recht auf Bildung und Ausbildung;
-	das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
-	das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu 
werden und sich zu versammeln;
-	das Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der 
Gleichberechtigung und des Friedens;
-	das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen 
sowie Schutz vor Grausamkeiten;
-	das Recht auf eine familiäre Gemeinschaft, elterliche 
Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
-	das Recht auf Betreuung bei Behinderung;
In insgesamt 54 Artikeln befasst sich die Konvention mit den 
Rechten des Kindes sowie den damit verbundenen Aufgaben der Familie, 
der Gesellschaft und des Staates. Sie gilt für alle Menschen, die 
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Regierungen verpflichten sich, Mindeststandards durch ein 
entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und 
Sozialbereich zu gewährleisten.
Zualosa
Mehrere Artikel befassen sich mit den Informations- und 
Beteiligungsrechten. Kinder sollen ihre Meinung frei äussern können, 
bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter entsprechend an 
Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie Zugang zu 
entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben.
"Zualosa", jemanden Gehör schenken ist die Grundvoraussetzung, um 
Menschen am gesellschaftlichen, schulischen, familiären Leben zu 
beteiligen.
Dass Kinder und Jugendliche das Bedürfnis haben gehört zu werden, 
ernst genommen zu werden und Reaktionen von Erwachsenen erwarten, 
ist nichts Neues. Wer sich interessiert, was Jugendliche in 
Liechtenstein beschäftigt, wie sie sich beispielsweise zu ihren 
Rechten und zum bestehenden Jugendgesetz äussern, kann dies im Forum 
der Seite www.jugendgesetz.li nachlesen.
Im derzeit geltenden Jugendgesetz ist die Beteiligung, das 
Mitspracherecht von Jugendlichen bzw. von Jugendvertretern in 
Belangen, die sie betreffen, unzureichend geregelt. Ein solches 
Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen sowie weitere 
grundlegende Prinzipien der Kinderrechtskonvention sollen in einem 
neuen Jugendgesetz verankert werden, dessen Entwurf sich derzeit in 
Ausarbeitung befindet.
Der Text der Kinderrechtskonvention kann ebenfalls auf der Seite 
www.jugendgesetz.li abgerufen oder beim Amt für Soziale Dienste 
bezogen werden.
Nancy Barouk-Hasler
Amt für Soziale Dienste
Tel.:  +423/236 72 55

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