pafl: Zualosa-Bank zum Internationalen Tag der Kinderrechte
(ots)
Vaduz, 17. November (pafl) -
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UNO- Generalversammlung verabschiedet, Liechtenstein ist seit dem 21. Januar 1996 Vertragspartei dieser Konvention. Weltweit wird am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Aus diesem Anlass wird in Liechtenstein dieses Jahr zum zweiten Mal die Aktion Zualosa-Bank stattfinden.
Vertreter und Vertreterinnen aus Elternvereinigungen, Primarschulen, Jugendkommissionen, aus der Jugendarbeit sowie drei Vorsteher beteiligen sich an dieser Aktion, welche der Kinder- und Jugenddienst und die Kinderanimation des Gemeindezentrums Resch lanciert haben. In fast jeder Gemeinde wird am Freitag, 19. November, in den Primarschulen während der Vormittagspause und zum Teil zusätzlich während der Nachmittagspause eine "Zualosa-Bank" aufgestellt. Diese Bank wird von einer erwachsenen Person betreut, die den Kindern zuhört. Eine andere wird sich das Gehörte notieren und die Kinderanliegen, -wünsche und -sorgen sammeln.
Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen, das von fast allen Ländern unterzeichnet wurde, legt grundlegende Menschenrechte fest, auf die Kinder überall auf der Welt Anspruch haben:
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht; - das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit; - das Recht auf Gesundheit; - das Recht auf Bildung und Ausbildung; - das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung; - das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln; - das Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens; - das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen sowie Schutz vor Grausamkeiten; - das Recht auf eine familiäre Gemeinschaft, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause; - das Recht auf Betreuung bei Behinderung;
In insgesamt 54 Artikeln befasst sich die Konvention mit den Rechten des Kindes sowie den damit verbundenen Aufgaben der Familie, der Gesellschaft und des Staates. Sie gilt für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Regierungen verpflichten sich, Mindeststandards durch ein entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich zu gewährleisten.
Zualosa
Mehrere Artikel befassen sich mit den Informations- und Beteiligungsrechten. Kinder sollen ihre Meinung frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie Zugang zu entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben.
"Zualosa", jemanden Gehör schenken ist die Grundvoraussetzung, um Menschen am gesellschaftlichen, schulischen, familiären Leben zu beteiligen.
Dass Kinder und Jugendliche das Bedürfnis haben gehört zu werden, ernst genommen zu werden und Reaktionen von Erwachsenen erwarten, ist nichts Neues. Wer sich interessiert, was Jugendliche in Liechtenstein beschäftigt, wie sie sich beispielsweise zu ihren Rechten und zum bestehenden Jugendgesetz äussern, kann dies im Forum der Seite www.jugendgesetz.li nachlesen.
Im derzeit geltenden Jugendgesetz ist die Beteiligung, das Mitspracherecht von Jugendlichen bzw. von Jugendvertretern in Belangen, die sie betreffen, unzureichend geregelt. Ein solches Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen sowie weitere grundlegende Prinzipien der Kinderrechtskonvention sollen in einem neuen Jugendgesetz verankert werden, dessen Entwurf sich derzeit in Ausarbeitung befindet.
Der Text der Kinderrechtskonvention kann ebenfalls auf der Seite www.jugendgesetz.li abgerufen oder beim Amt für Soziale Dienste bezogen werden.
Nancy Barouk-Hasler Amt für Soziale Dienste Tel.: +423/236 72 55