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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Biologische Sicherheit: Bundesrat beschliesst Cartagena-Verordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Cartagena-Verordnung
verabschiedet, die im Wesentlichen die Ausfuhr von gentechnisch 
veränderten Organismen (GVO) regelt. Künftig werden sich die 
Unternehmen vor der Ausfuhr von GVO vergewissern müssen, dass die 
Genehmigung des einführenden Landes vorliegt. Zu diesem Zweck müssen 
sie detaillierte Angaben über das Produkt machen. Damit 
unabsichtliche grenzüberschreitende Verbreitungen von GVO erkannt 
und bewältigt werden können wird ein Benachrichtigungssystem 
eingerichtet. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Die neue Verordnung ergänzt die Bestimmungen, die für die Umsetzung 
des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit 
erforderlich sind. Dieses Protokoll wurde von der Schweiz 2002 
ratifiziert und ist seit 2003 in Kraft. Gegenstand der Verordnung 
ist in erster Linie die Ausfuhr von GVO, da die Einfuhr solcher 
Organismen bereits durch die Verordnung über den Umgang mit 
Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) geregelt 
ist.
Die zentralen Bestimmungen der Cartagena-Verordnung (CartV) lauten:
• Exporteure von GVO werden sich künftig vergewissern müssen, dass 
das einführende Land gebührend informiert wurde und seine Zustimmung 
zur Einfuhr gegeben hat. Das bereits bisher auf freiwilliger Basis 
angewandte Verfahren der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der 
Sachlage (Advanced Informed Agreement, AIA) ist damit zwingend.
• Die Begleitunterlagen zu den Ausfuhren von GVO müssen einen klaren 
Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der Sendung um GVO 
handelt. GVO enthaltende Erzeugnisse müssen mit Hilfe des von der 
Europäischen Union anerkannten internationalen Codes identifiziert 
sein.
• Damit unabsichtliche grenzüberschreitende Verbreitungen von GVO 
erkannt und bewältigt werden können, wird mit den Nachbarländern ein 
System zur gegenseitigen Benachrichtigung errichtet. Der 
grenzüberschreitende Pollenflug gilt dabei nicht als unabsichtliche 
Verbreitung. Die Problematik der Übertragung durch Pollenflug wurde 
anlässlich eines Treffens der Umweltminister der deutschsprachigen 
Länder im vergangenen September in Potsdam zur Diskussion gestellt. 
Zusammen mit den Fachstellen der Nachbarländer werden Abklärungen 
getroffen, um allfällige Lücken zu identifizieren und die 
erforderlichen Instrumente zu entwickeln.
• Die Bundesverwaltung ist verbunden mit der Informationsplattform 
für biologische Sicherheit des Protokolls von Cartagena (Biosafety 
Clearing House) über die vom Bundesamt für Umwelt, Wald und 
Landschaft (BUWAL) errichtete Zweigstelle. Von den neuen 
Bestimmungen sind primär die Forschung und die landwirtschaftlichen 
Erzeugnisse betroffen. Allerdings bringt der Vollzug der CartV für 
diese Sektoren praktisch keine zusätzlichen Aufgaben mit sich, denn 
sie befolgen bereits seit 1995 die technischen Richtlinien der 
Schweizerischen Kommission für die biologische Sicherheit (SKBS), 
welche bei der Ausfuhr von GVO die Anwendung des Verfahrens der 
vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage vorsehen.
Verfolgbarkeit von GVO gewährleisten In der Anhörung stiess der 
Verordnungsentwurf bei den Kantonen und betroffenen Kreisen auf 
breite Zustimmung. Die Einführung eines spezifischen 
Identifikationssystems sowie die Bestimmungen über die 
Begleitunterlagen wurden als besonders hilfreich beurteilt, um die 
Verfolgbarkeit von GVO zu gewährleisten.
Bern, 3. November 2004
UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie 
und Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: 
François Pythoud, BUWAL, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, 
Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Tel. 079 592 35 93
Georg Karlaganis, BUWAL, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, 
Biotechnologie; Tel. 079 415 99 62
Beilagen: 
Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch 
veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung, CartV)
Bericht über die Anhörung
Internet: Schweizerische Zweigstelle der Informationsplattform für 
biologische Sicherheit (Swiss Biosafety Clearing House: 
http://www.ch-bch.ch.

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