pafl: Interpellationsbeantwortung betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
(ots)Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch
Die Regierung hat die Beantwortung der Interpellation betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch) zuhanden des Landtags verabschiedet und zu den aufgeworfenen fünf Fragen Stellung genommen.
Die Interpellanten wollten insbesondere erfahren, ob die Regierung einen Handlungsbedarf zu einer Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen sieht und bis wann allenfalls eine Gesetzesänderung erfolgen könnte. Nach Ansicht der Regierung besteht Überprüfungsbedarf für eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches. Die Regierung ist aber überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung zu diesem brisanten Thema noch nicht abgeschlossen ist. In den nächsten Monaten sollen weitere Diskussionen stattfinden, damit eine Gesetzesrevision in den nächsten ein bis zwei Jahren vorgenommen werden könnte.
In der Interpellationsbeantwortung erläutert die Regierung ihren Standpunkt zu den einzelnen - von der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" aufgeworfenen - Grundsätzen einer Schwangerschaftsberatung; weiters nimmt sie zu den vorliegenden Eckpunkten und Vorschlägen einer Gesetzesrevision detailliert Stellung. Gesamthaft kommt die Regierung aber zur Ansicht, dass die bislang präsentierten Vorschläge zwar gut vorbereitet, aber sicherlich noch diskussionsbedürftig sind.
Die Regierung ist der Auffassung, dass neben einer breit gefächerten und qualitativ hochwertigen Beratung gesichert sein muss, dass eine Frau, welche sich "für das Kind" - und somit gegen einen Schwangerschaftsabbruch - entscheidet, nach der Geburt nicht auf sich allein gestellt ist. Nach Ansicht der Regierung soll hier ein Gesamtpaket zum Wohle von Mutter und Kind geschnürt werden.
Die Regierung tritt dafür ein, dass alles Erdenkliche getan werden muss, um das menschliche Leben - auch das noch ungeborene Leben - zu schützen. Gerade die unmittelbar Betroffenen - die werdende Mutter wie ihr ungeborenes Kind - benötigen in dieser oft schwierigen Situation jegliche Unterstützung, damit Schwangerschaftsabbrüche so weit als irgend möglich vermieden werden können.
Das "Recht auf Leben des ungeborenen Kindes" steht dem "Selbstbestimmungsrecht der Frau" gegenüber.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
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