pafl: Verordnung zum Bauarbeiten-Koordinationsgesetz
(ots)
Vaduz, 24. November (pafl) -
Die Regierung hat eine Verordnung zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz genehmigt. Die Verordnung regelt die Mindestanforderungen, die an die beruflichen Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit als Baustellen- oder Planungskoordinator gestellt werden. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass in Liechtenstein nur Planungs- oder Baustellenkoordinatoren ihre Tätigkeit ausführen dürfen, die entsprechend ausgebildet und im Besitz einer genügenden Haftpflichtversicherung sind.
Die fachliche Bewilligung wird vom Fachbereich Arbeitssicherheit des Amtes für Volkswirtschaft erteilt. Zur gewerblichen Ausübung der Koordinationsarbeiten bedarf es zusätzlich der Bewilligung gemäss Gewerbegesetz.
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
+423/236 68 71