pafl: Verordnung zum Sozialhilfegesetz wird abgeändert
(ots)
Vaduz, 29. November (pafl) -
Die Regierung hat eine Abänderung der Verordnung zum Sozialhilfegesetz beschlossen. Die Abänderungen betreffen im Wesentlichen die Direktzahlungen der Krankenkassen-Prämien. In Zukunft sollen die Kosten für die medizinische Grundversorgung direkt von der Sozialhilfe den Krankenkassen vergütet werden. Weiters wird die Berechnung des Grundbedarfes II bei Haushalten mit unterstützten und nicht unterstützten Personen neu geregelt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Frührentenbezug bei Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Damit Klienten, welche die Möglichkeit hätten, vom flexiblen Rentenalter (Frühpension) Gebrauch zu machen, nicht mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützt werden, wird die Sozialhilfe um den möglichen Rentenbetrag reduziert.
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