pafl: Heimtierausweis für Reisen in EU verfügbar
(ots)
Vaduz, 6. Dezember (pafl) -
Der neue Heimtierausweis für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die Länder der Europäischen Union (EU) ist ab sofort bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich. Damit wird das Reisen mit Heimtieren auch unter den verschärften Einreisebestimmungen der EU wieder leichter. Mit dem Heimtierausweis, einer gültigen Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung mit Mikrochip oder Tätowierung ist der Grenzübertritt in die EU möglich.
Auf den 1. Oktober 2004 hatte die EU ihre Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen verschärft. Zufolge des noch nicht verfügbaren Heimtierausweises bedurfte es in den vergangenen Wochen einer amtlich beglaubigten Veterinärbescheinigung für den Grenzübertritt. Der Heimtierausweis ersetzt diese Bescheinigung und auch den bisherigen Impfpass. Die Bescheinigung kann allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, es sind dies 4 Monate ab Visum durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, weiterhin benutzt werden. Tiere, die nicht ins Ausland reisen, brauchen den neuen Heimtierausweis nicht.
Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell sollten sich daher Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die Bestimmungen informieren. Dies ist möglich bei ihrem Tierarzt oder ihrer Tierärztin, beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen oder im Reiseland selbst.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Die 30- tägige Wartefrist fällt bei jährlich nachgeimpften Tieren.
Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren nach Liechtenstein ergeben sich keine Änderungen. Wer allerdings mit Hund oder Katze in ein "Tollwut-Land" reist, dazu gehören neben anderen die meisten der neuen EU-Mitgliedstaaten, braucht für die Rückreise eine Bewilligung vom Bundesamt für Veterinärwesen. Diese ist mehrere Wochen vor der Abreise zu beantragen. Ihre allfälligen Fragen werden gerne vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beantwortet.
Kontakt:
Amt für Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Tel. +423 236 73 11
Sabine.Toth@alkvw.llv.li