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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Aufgabenentflechtung nächstes Jahr im Landtag

Vaduz, 6. Dezember (pafl) -

(ots)

Klare Zuweisung von Zuständigkeiten, Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten

Die Regierung hat einen
zusammenfassenden Bericht zur Aufgabenentflechtung zwischen Land und 
Gemeinden als Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Die 
Stabsstelle Finanzen wurde beauftragt, bis Ende Januar 2005 einen 
Bericht und Antrag als Grundlage für die parlamentarische Behandlung 
des Entflechtungsprozesses im nächsten Jahr zu erstellen. Die 
Umsetzung der notwendigen gesetzlichen Änderungen und Gültigkeit der 
neuen Regelung ist auf den 1. Januar 2006 vorgesehen.
Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenkompetenz
Die rund 40 Themen umfassende Vernehmlassung hat aufgezeigt, dass 
die Aufgabenentflechtung unbestritten ist und grundsätzlich als 
sinnvoll sowie wünschenswert erachtet wird. Die Zielsetzung der 
Aufgabenentflechtung besteht in der sachgerechten Neuordnung der 
Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden mit einer deutlichen 
Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Durch eine weitgehende 
Entflechtung sollen administrative Abläufe vereinfacht und 
Doppelspurigkeiten vermieden werden. Insgesamt soll das Projekt 
kostendämpfend wirken und zu Lösungen führen, welche im Interesse 
aller Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein sind.
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen
Bei der Erarbeitung der Vernehmlassungvorlage durch eine 
Arbeitgruppe mit Vertretern der Gemeinden und der Landesverwaltung 
wurden die verwobenen Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden 
in allen Bereichen überpüft und die Änderungsvorschläge in erster 
Linie darauf ausgerichtet, eine Neuausrichtung der 
Kompetenzzuweisung entweder zum Land oder zu den Gemeinden mit 
entsprechender Alleinverantwortung vorzunehmen. Dadurch kann z.B. 
der Subventionsbereich deutlich vereinfacht werden.
Kooperation einerseits und Entflechtung andererseits schliessen 
sich nicht von vorneherein aus, sondern können sich ergänzen. In 
Einzelfällen wie z.B. bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe und bei 
den Ergänzungsleistungen sollte auch künftig ein kooperatives 
Miteinander und eine Finanzierung von Land und Gemeinden erfolgen. 
Eine Änderung wird auch bei der Finanzierung der Alters- und 
Pflegeheime vorgeschlagen. Hier soll der 50Prozent-Landesanteil an 
die Investitionen im Hochbaubereich neu über das Subventionsgesetz 
erfolgen. Unverändert bleibt vorerst im Bereich der Kulturförderung 
der 30Prozent-Anteil des Landes an die Anschaffung von Uniformen für 
Gesangs-, Musik- und Trachtenvereine, an die Anschaffung von 
Musikinstrumenten und an die Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern 
der Gesangsvereine und Musikvereine an der Liechtensteinischen 
Musikschule.
Keine Verminderung des finanziellen Engagements des Landes
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen dieser 
Aufgabenentflechtung auf der Basis von Durchschnittszahlen der 
letzten Jahre zeigt ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. Der 
Verschiebung von Ausgabenpositionen in Höhe von 9,3 Mio. Franken vom 
Land zu den Gemeinden steht eine Position von 9,5 Mio. Franken zu 
Gunsten des Landes gegenüber. Somit ist für diesen Teil der 
Neuregelung des Zusammenspiels der Finanzbeziehungen zwischen Land 
und Gemeinden keine grundsätzliche Änderung des Zuweisungssystems 
notwendig. Dies wird erst im zweiten Teil der Aufgabenstellung 
erfolgen, wenn es darum geht, den sachgerechten Finanzbedarf der 
Gemeinden zu ermitteln und die dafür notwendigen Mittel zur 
Verfügung zu stellen, die jetzt über Steueranteile, Subventionen und 
nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen zufliessen.
Die Regierung ist überzeugt, dass die Aufgabenentflechtung im 
Sinne einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Land und 
Gemeinden ein wichtiges, wirksames und zukunftsorientiertes Vorhaben 
ist, das sich zum Vorteil aller Betroffenen auswirken wird.

Kontakt:

Edgar Nipp
Tel.: +423-236 60 15

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