pafl: Aufgabenentflechtung nächstes Jahr im Landtag
(ots)Klare Zuweisung von Zuständigkeiten, Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten
Die Regierung hat einen zusammenfassenden Bericht zur Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden als Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Die Stabsstelle Finanzen wurde beauftragt, bis Ende Januar 2005 einen Bericht und Antrag als Grundlage für die parlamentarische Behandlung des Entflechtungsprozesses im nächsten Jahr zu erstellen. Die Umsetzung der notwendigen gesetzlichen Änderungen und Gültigkeit der neuen Regelung ist auf den 1. Januar 2006 vorgesehen.
Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenkompetenz
Die rund 40 Themen umfassende Vernehmlassung hat aufgezeigt, dass die Aufgabenentflechtung unbestritten ist und grundsätzlich als sinnvoll sowie wünschenswert erachtet wird. Die Zielsetzung der Aufgabenentflechtung besteht in der sachgerechten Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden mit einer deutlichen Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Durch eine weitgehende Entflechtung sollen administrative Abläufe vereinfacht und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Insgesamt soll das Projekt kostendämpfend wirken und zu Lösungen führen, welche im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein sind.
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen
Bei der Erarbeitung der Vernehmlassungvorlage durch eine Arbeitgruppe mit Vertretern der Gemeinden und der Landesverwaltung wurden die verwobenen Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden in allen Bereichen überpüft und die Änderungsvorschläge in erster Linie darauf ausgerichtet, eine Neuausrichtung der Kompetenzzuweisung entweder zum Land oder zu den Gemeinden mit entsprechender Alleinverantwortung vorzunehmen. Dadurch kann z.B. der Subventionsbereich deutlich vereinfacht werden.
Kooperation einerseits und Entflechtung andererseits schliessen sich nicht von vorneherein aus, sondern können sich ergänzen. In Einzelfällen wie z.B. bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe und bei den Ergänzungsleistungen sollte auch künftig ein kooperatives Miteinander und eine Finanzierung von Land und Gemeinden erfolgen. Eine Änderung wird auch bei der Finanzierung der Alters- und Pflegeheime vorgeschlagen. Hier soll der 50Prozent-Landesanteil an die Investitionen im Hochbaubereich neu über das Subventionsgesetz erfolgen. Unverändert bleibt vorerst im Bereich der Kulturförderung der 30Prozent-Anteil des Landes an die Anschaffung von Uniformen für Gesangs-, Musik- und Trachtenvereine, an die Anschaffung von Musikinstrumenten und an die Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern der Gesangsvereine und Musikvereine an der Liechtensteinischen Musikschule.
Keine Verminderung des finanziellen Engagements des Landes
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen dieser Aufgabenentflechtung auf der Basis von Durchschnittszahlen der letzten Jahre zeigt ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. Der Verschiebung von Ausgabenpositionen in Höhe von 9,3 Mio. Franken vom Land zu den Gemeinden steht eine Position von 9,5 Mio. Franken zu Gunsten des Landes gegenüber. Somit ist für diesen Teil der Neuregelung des Zusammenspiels der Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden keine grundsätzliche Änderung des Zuweisungssystems notwendig. Dies wird erst im zweiten Teil der Aufgabenstellung erfolgen, wenn es darum geht, den sachgerechten Finanzbedarf der Gemeinden zu ermitteln und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die jetzt über Steueranteile, Subventionen und nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen zufliessen.
Die Regierung ist überzeugt, dass die Aufgabenentflechtung im Sinne einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Land und Gemeinden ein wichtiges, wirksames und zukunftsorientiertes Vorhaben ist, das sich zum Vorteil aller Betroffenen auswirken wird.
Kontakt:
Edgar Nipp
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