pafl: Vorgezogene Entsorgungsgebühr für die Altfahrzeugentsorgung
(ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) -
Am 1. Januar 2005 tritt die Verordnung über die Abgabe, die Rücknahme und die Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugverordnung, AFV) in Kraft. Die Verordnung legt unter anderem die Anforderung an Werkstoffe und Bauteile, die Rücknahme von Altfahrzeugen sowie die Behandlung und Lagerung von Altfahrzeugen in Entsorgungsanlagen fest.
Ab 1. Januar 2005 wird von der Motorfahrzeugkontrolle auf jedes neu eingelöste Fahrzeug der Kategorien M1 oder N1 sowie dreirädrige Motorfahrzeuge unter Ausschluss von dreirädrigen Kleinmotorrädern eine vorgezogene Entsorgungsgebühr von 50 Franken erhoben.
Altfahrzeuge derselben Kategorien können dafür gratis beim Altfahrzeughändler abgegeben werden.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Manfred Frick
Tel. +423 236 61 94