pafl: Anpassung der Sozialleistungen
(ots)Vaduz, 9. Dezember (pafl) Die Renten der AHV/IV/FAK werden auf 1. Januar 2005 um durchschnittlich 1.9 Prozent erhöht. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2004 die entsprechende Verordnung abgeändert. Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden auch weitere Leistungen wie die Beiträge der monatlichen Blindenbeihilfen, die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV/FAK sowie die Teuerungszulagen an die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung angepasst.
Der Mindestbeitrag der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer wird um 1.9 Prozent von bisher 1'055 Franken auf neu 1'075 Franken monatlich erhöht. Die Bandbreite der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer liegt somit zwischen 1'075 Franken und 2'150 Franken monatlich.
Die Einkommensgrenze für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV/FAK wird ebenfalls um 1.9 Prozent erhöht. Die Wohnnebenkostenpauschalen werden für Alleinstehende auf 1'500 Franken und für die übrigen Bezügerkategorien auf 2'000 Franken angehoben.
Ebenso werden die Beiträge der monatlichen Blindenbeihilfen angepasst und die Rente aus der obligatorischen Unfallversicherung wird um 2.6 Prozent angehoben.
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