pafl: Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten
(ots)
Vaduz, 4. Februar (pafl) -
Liechtenstein ratifiziert das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Die entsprechende Urkunde wurde am 4. Februar 2005 beim Rechtsdienst der Vereinten Nationen hinterlegt.
Das Fakultativprotokoll begrenzt die Rekrutierung von Kindersoldaten und deren Einsatz in bewaffneten Auseinandersetzungen auf ein Mindestalter von 18 Jahren. Im Falle von freiwilliger Rekrutierung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit diese Vorgaben sowohl von staatlichen Streitkräften als auch von anderen bewaffneten Gruppen eingehalten werden. Des weiteren müssen Vorkehrungen für die Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung ehemaliger Kindersoldaten getroffen werden. Da Liechtenstein über keine Streitkräfte verfügt, ist die Ratifikation des Fürstentums Liechtenstein in erster Linie als Fortführung seines Engagements zum Schutz der Kinderrechte und als Akt der Solidarität mit den Zielsetzungen des Fakultativprotokolls zu verstehen.
Das Fakultativprotokoll wurde von Liechtenstein am 8. September 2000 anlässlich des Millennium-Gipfeltreffens an der UNO- Generalversammlung in New York unterzeichnet. Es trat am 12. Februar 2002 in Kraft und hat bisher 88 Vertragsparteien.