pafl: Deponiekonzept von der Regierung verabschiedet
(ots)
Vaduz, 16. Februar (pafl) -
Die Regierung hat das von einer Arbeitsgruppe neu bearbeitete Deponiekonzept zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Das Konzept beinhaltet die Darstellung der rechtlichen und fachlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Deponiebewirtschaftung. Abgeleitet von fachlichen Bewertungskriterien werden den zuständigen Gemeinden und Landesbehörden Handlungsempfehlungen für die zukünftige Deponiebewirtschaftung abgegeben. Diese zielen insbesondere darauf ab, aus umweltrelevanten und ökonomischen Überlegungen die Zusammenarbeit der Gemeinden in der Deponieraumbewirtschaftung in Zukunft schrittweise zu verstärken.
Konkreter Auslöser für die Neufassung des Deponiekonzeptes waren die auf das Jahr 1996 zurückreichenden Studien zu einer Deponie der Gemeinde Triesenberg im Saminatal für die Zeit nach der Verfüllung der Deponie Leitawies. Dieses Anliegen wurde insbesondere von den Landesbehörden sehr skeptisch beurteilt. In anderen Gemeinden standen für Deponieerweiterungen immer wieder Rodungsgesuche zur Behandlung an. Aus Gründen der Walderhaltung und des Natur- und Landschaftsschutzes sind solche Rodungsbewilligungen immer konflitktbeladen, wenn bei landesweiter Betrachtung genügend Deponievolumen zur Verfügung steht.
Insgesamt machten folgende Gründe die Überarbeitung des bisherigen Deponiekonzepts notwendig: Das im Jahre 1987 als Teilbereich des Abfall-Leitbildes von der Regierung erlassene Deponiekonzept ist teilweise überholt und nicht mehr aktuell. Für einige Deponien ist eine Neubeurteilung der Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund des aktuellen Verfüllungsgrads unabdingbar. Der Stand der Technik hat sich durch die Einführung der schweizerischen Technischen Verordnung für Abfälle (TVA) im Jahre 1991 weiterentwickelt. Die bestehenden Deponien entsprechen diesen neuen rechtlichen Vorgaben nicht mehr. Im Hinblick auf die nächsten Erneuerungen der Betriebsbewilligungen sind für alle Deponien die notwendigen Massnahmen vorzubereiten, um die Anforderungen der neuen gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Den betroffenen Stellen auf Landes- und Gemeindeebene fehlen zur Zeit grundsätzliche Planungsgrundlagen und richtlinien, um eine koordinierte langfristige Planung aufgrund der geänderten Umstände umzusetzen.
Aus diesen Gründen bestellte die Regierung eine Arbeitsgruppe zur Neufassung des Deponiekonzeptes mit dem Ziel, gemeindeübergreifende Lösungen zu suchen. Ursprüngliche Intention war dabei ein Konzept, welches für Land und Gemeinden rechtsverbindlichen Charakter erhalten sollte. Diese Ausgangsbasis hätte eine Konsenslösung erfordert, da für die Deponiebewirtschaftung die Gemeinden zuständig sind. Das erarbeitete Konzept beschränkt sich schliesslich darauf, fachliche Grundlagen für die Deponiebewirtschaftung bereitzustellen und davon abgeleitet Empfehlungen zuhanden der betroffenen Gemeinden und Landesstellen zu formulieren.
Im Konzept werden für die zukünftige Deponiebewirtschaftung der Betrieb reiner Inertstoffdeponien (Inertstoffe: gesteinsähnliche Materialien, insbesondere Bauabbruchmaterialien, zum Teil leicht schadstoffhaltig) neben dem Betrieb von reinen Aushubdeponien vorgeschlagen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Verfüllen von Inertstoffdeponien mit sauberem Aushub zu vermeiden.
Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den im Konzept erarbeiteten Grundlagen sind grundsätzlich drei Varianten für die zukünftige Gestaltung des Betriebes von Inertstoff- oder Aushubdeponien denkbar:
1. Betrieb von gemeindeeigenen Deponien; 2. Zusammenarbeit zwischen Nachbargemeinden; 3. Übergeordnete Lösung im Rahmen eines Deponiezweckverbandes.
Mittel- bis längerfristig wird die Schaffung eines landesweiten Deponiezweckverbandes aller Gemeinden und die Festsetzung einheitlicher Gebühren vorgeschlagen. Als erster Schritt erscheint die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden zweckmässig. In diesem Zusammenhang wird den betroffenen Gemeinden empfohlen, zunächst detaillierte Abklärungen zu folgenden Schwerpunkten vornehmen:
Erarbeitung eines detaillierten gemeinsamen Umsetzungplanes für die Unterländer Gemeinden; Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Schaan und Vaduz; Klärung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Triesen, Triesenberg und Balzers.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle
+423/236 61 97