pafl: Die Briefwahl - wichtigste Neuerung bei der Landtagswahl 2005
(ots)
Vaduz, 23. Februar (pafl) -
Bei der Landtagswahl 2005 haben erstmals alle Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme brieflich abzugeben. Bisher war für die briefliche Stimmabgabe ein schriftliches Gesuch notwendig.
Die Stimmberechtigten erhalten alle für die briefliche Stimmabgabe notwendigen Unterlagen mit dem Versand des amtlichen Wahlmaterials. Dieses besteht aus: dem Zustellkuvert; der persönlichen Stimmkarte; einem C5 Stimmkuvert mit dem Aufdruck "Landtagswahl 2005"; je einem Stimmzettel der drei an der Wahl beteiligten Wählergruppen.
Briefliche Stimmabgabe
Das Zustellkuvert, mit dem die Stimmberechtigten das Wahlmaterial erhalten, dient gleichzeitig als Kuvert für die Rücksendung der brieflichen Stimmabgabe. Achtung: Das Zustellkuvert nicht aufreissen, sondern den perforierten Streifen wie angegeben wegreissen.
Wer brieflich stimmen möchte, legt den Stimmzettel in das Stimmkuvert und verschliesst dieses. Zudem muss die Erklärung auf der Rückseite der Stimmkarte eigenhändig unterschrieben sein. Ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.
Stimmkuvert und Stimmkarte mit der unterzeichneten Erklärung werden mit demselben Fensterkuvert an die Gemeinde retourniert, mit dem das Abstimmungsmaterial zugestellt wurde. Die Adresse der Gemeindeverwaltung ist auf der Stimmkarte aufgedruckt und muss im Fenster sichtbar sein.
Das Zustellkuvert kann anschliessend frankiert der Post übergeben oder bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Die briefliche Stimmabgabe muss spätestens bis zur Öffnung des Wahl- und Abstimmungslokals am ersten Wahltag (Freitag) bei der Gemeinde eintreffen, bzw. abgegeben werden.
Die richtige Briefwahl in Kürze
1. Zustellkuvert vorsichtig aufreissen, nicht aufschneiden 2. Stimmzettel in Stimmkuvert verpacken und verschliessen 3. Stimmkarte unterschreiben 4. Stimmkarte und Stimmkuvert in das Zustellkuvert legen Adresse der Gemeinde muss im Fenster sichtbar sein 5. Zustellkuvert ordentlich verschliessen und bei der Gemeindekanzlei abgeben, bzw. frankiert der Post übergeben
Wahlberechtigung
Bei der Landtagswahl 2005 wahlberechtigt sind alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Monat vor der Wahl im Lande ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Briefwahl ist zwar auch vom Ausland aus möglich, gilt jedoch nur für vorübergehend im Ausland weilende Landesbürgerinnen und Landesbürger.
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale sind wie gewohnt geöffnet, d.h. am Freitag, 11. März 2005, 17.00 bzw. 18.00 bis 20.00 Uhr, und am Sonntag, 13. März 2005, 10.00 bis 12.00 Uhr.
In allen Wahllokalen sind Wahlzellen aufgestellt, in denen die Stimmberechtigten ihre Stimmabgabe frei von jeder Beobachtung vorbereiten können.
Neuerungen am Stimmzettel
Zu allen Kandidatinnen und Kandidaten ist neu auf dem Stimmzettel eine vierstellige Nummer aufgedruckt. Diese Nummer dient der Wahlkommission bei den Zählarbeiten und hat nur administrative Bedeutung. Wer eine Kandidatin oder einen Kandidaten von einer anderen Liste übernehmen möchte, muss wie bisher den Kandidatennamen auf den Stimmzettel schreiben. Die Nummer gilt nicht als gültige Kandidatenstimme.
Die Landtagswahl 2005 im Internet
Im Internet unter www.landtagswahlen.li sind ausführliche Informationen zur Landtagswahl 2005 abrufbar, unter anderem auch zur richtigen Briefwahl. Am Wahlsonntag werden detaillierte Ergebnisse publiziert.
Kontakt:
René Schierscher
Tel.: +423/236 60 36
rene.schierscher@rk.llv.li