pafl: Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa
(ots)
Vaduz, 11. Mai (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Ergänzung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befindet sich heute in einer Situation, die Anlass zur Sorge gibt. Ende 2004 waren an die 80 000 Beschwerden hängig. Für 2005 erwartet der Gerichtshof gegen 52 000 neue Beschwerden.
Als die beiden Hauptursachen der Flut von Beschwerden, die in Strassburg eintreffen, gelten einerseits die Zehntausende von unzulässigen Beschwerden (über 90 Prozent aller Beschwerden) und andererseits die Beschwerden, die offensichtlich begründet sind. Bei letzteren handelt es sich insbesondere um repetitive Beschwerden, die hundert- oder tausendfach vorkommen und denselben Gegenstand betreffen (z. B. die Dauer innerstaatlicher Gerichtsverfahren). Das Protokoll Nr. 14 führt für diese beiden Beschwerdegruppen vereinfachte Verfahren ein.
Weitere vorgesehene Massnahmen betreffen die Kompetenzen des Ministerkomitees, das Drittinterventionsrecht des Menschenrechtskommissars des Europarats und die Amtsdauer der Richter. Das Protokoll Nr. 14 schafft schliesslich die Voraussetzungen für einen möglichen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK.
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