pafl: Neue Beurteilung von sportlichen Spitzenleistungen
(ots)
Vaduz, 18. Mai (pafl) -
Die Regierung an ihrer Sitzung vom 17. Mai 2005 die Abänderung der Verordnung über den Spitzen- und Leistungssport genehmigt. Die aus der Praxis bei der Beurteilung von sportlichen Leistungen und Resultaten gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Anpassungen der Verordnung notwendig sind.
Die Sportarteneinteilung, welche die Grundlage für die Bestimmung der Förderbeträge ist, wird neu, neben den Kategorien A und B, um die Kategorie C, und die Verordnung dadurch um die entsprechenden Förderbeiträge, erweitert. Die Zuordnung der Sportarten in die verschiedenen Kategorien erfolgt aufgrund eines Punktesystems, das auf verschiedene Kriterien abstellt. Solche Kriterien sind beispielsweise die Bedeutung der Sportart in Liechtenstein, die Qualität der Verbandsarbeit oder die Nachwuchsförderung. Somit erfährt die Sportarteneinteilung eine grundsätzlich differenziertere Ausgestaltung. Bis anhin wurde als Beurteilungsgrundlage einzig bewertet, ob eine Sportart olympisch ist oder nicht und demgemäss in die Kategorien A und B eingeteilt wird. Die Tabelle wird jährlich von der Sportkommission überprüft, aktualisiert und angepasst.
Als weitere Neuerung sollen gemäss Verordnung Nachwuchssportler ab 1. Januar desjenigen Jahres gefördert werden können, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden. Mit dem Abstellen auf das Datum des Geburtstags würden Nachwuchssportler benachteiligt bzw. von der Förderung ausgeschlossen, die während der laufenden Wettkampfsaison ihren 16. Geburtstag feiern. Die Praxis zeigt, dass die Zulassung zu den Wettkämpfen nach Jahrgängen erfolgt.
In Bezug auf die Leistungskriterien zum Erlangen von wiederkehrenden Förderbeiträgen im Leistungssport wird die Verordnung dahingehend abgeändert, dass zukünftig der Gewinn einer Goldmedaille an Kleinstaatenspielen nicht mehr unbedingt Anspruch auf Förderung hat. Dieses Kriterium passt nicht in das geltende Konzept, da ein einzelnes Resultat, das nur jedes zweite Jahr, und bei einem zudem oftmals kleinen Teilnehmerfeld, ermittelt wird, nicht genügen kann, um eine wiederkehrende Förderung zu erhalten. Zukünftig erhalten Goldmedaillengewinner bei Kleinstaatenspielen im Einzel- und Mannschaftssport eine einmalige Prämie. Eine entsprechende Anpassung der Prämien wurde von der Regierung ebenfalls beschlossen.
Die Verordnung über den Spitzen- und Leistungssport enthält Vorschriften, nach denen bei der Gewährung von Förderungen im Sinne des Sportgesetzes vorzugehen ist. Sie beinhaltet Bestimmungen über die Art und den Umfang, die Voraussetzungen und die Durchführung von Förderungen. In ihr werden Kriterien festgesetzt, welche die Sportlerinnen und Sportler und die Mannschaften bzw. die Verbände erfüllen müssen, um Förderbeiträge zu erhalten.
Die Verordnung enthält zudem festgesetzte Minimalbeiträge. Diese werden an Einzelsportler und Einzelsportlerinnen monatlich und direkt ausbezahlt. Für Mannschaften erhalten die Verbände jährlich einen Pauschalbeitrag. Für die Abwicklung der Spitzen- und Leistungssportförderung ist der eigens hierfür gebildete Spitzensportausschuss, der sich aus Vertretern verschiedener Institutionen und Interessengruppen zusammensetzt, zuständig. Anlaufstelle und Ansprechpartner ist die Dienststelle für Sport.
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