pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Libanon
(ots)
Vaduz, 18. Mai (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA- Staaten mit der Republik Libanon. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 24. Juni 2004 in Montreux unterzeichnet. Es soll im Laufe des Jahres 2005 in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Industriesektor, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte. Das Freihandelsabkommen ist asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit die Unterschiede der wirtschaftlichen Entwicklung des Libanon und der EFTA-Staaten. Während die EFTA- Staaten ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, wird dem Libanon für den schrittweisen Zollabbau ab 2008 eine Übergangszeit bis 2015 gewährt.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und dem Libanon geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
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