Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Departement des Innern (EDI) mehr verpassen.

Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Sanierung der IV: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Bern (ots)

Der Bundesrat schickt drei Vorlagen zur Sanierung und
Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung: 5. 
IV-Revision, IV- Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der 
IV. Damit trägt er der prekären finanziellen Situation der IV 
Rechnung. Ziel der drei Vorlagen ist es, Kosten einzudämmen und mit 
zusätzlichen Mitteln die Schulden langfristig abzubauen.
In der IV besteht dringender Handlungsbedarf: Einerseits steigt die 
Zahl von neuen IV-Rentenfällen konstant an, nicht zuletzt auch auf 
Grund einer Zunahme an psychischen Erkrankungen, anderseits sind die 
IV-Rentner/innen immer jünger, was eine entsprechend längere 
Rentenbezugsdauer bedeutet. Die Beitragseinnahmen halten nicht 
Schritt mit den wachsenden Ausgaben. Als Folge dieser Entwicklung 
steigt das Defizit der IV seit Jahren an. 2003 verzeichnete die IV 
ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken und bis Ende 2004 ist mit 
einer Verschuldung von rund 6 Milliarden Franken zu rechnen.
Nachdem am 16. Mai 2004 die Vorlage zur Finanzierung der AHV/IV 
durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze abgelehnt worden war, 
erteilte der Bundesrat dem Departement des Innern (EDI) den Auftrag, 
eine separate Mehrwertsteuervorlage für 0,8 Prozentpunkte zugunsten 
der IV (Zusatzfinanzierung) für den Herbst 2004 vorzubereiten und 
diese parallel mit der Vorlage zur 5. IV-Revision in die 
Vernehmlassung zu schicken. Im Juni dieses Jahres entschied der 
Bundesrat zudem, dass einige, ursprünglich in der 5. IV-Revision 
vorgesehene, verfahrensrechtliche Massnahmen dringlich umzusetzen 
seien. Diese werden nun als eigenständige dritte Vorlage 
(Verfahrensstraffung) mit einem schnelleren Fahrplan ebenfalls in 
die Vernehmlassung geschickt.
Drei Vorlagen, die sich ergänzen Da sich die demografischen, 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert 
haben, müssen Änderungen eingeleitet werden. Mit einer Reduktion der 
Zahl der Rentenbeziehenden alleine kann das finanzielle 
Gleichgewicht noch nicht wieder hergestellt werden. Zusätzlich 
braucht es mehr Einnahmen und Korrekturen im IV- Verfahren. Über 
jeden dieser drei Punkte soll das Parlament separat beschliessen 
können. Die drei Vorlagen - 5. IV-Revision, IV- Verfahren und 
IV-Zusatzfinanzierung - werden deshalb zeitgleich aber von einander 
unabhängig in die Vernehmlassung geschickt. Übergeordnetes Ziel der 
drei Vorlagen ist die Reduktion der Zahl der Neurenten um 10 Prozent 
und die Reduktion der Defizite der IV.
5. IV-Revision Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der 
Neurenten um 10 Prozent zu reduzieren, die Praxis zu harmonisieren 
und mittels Sparmassnahmen einen substanziellen Beitrag zur 
finanziellen Gesundung des Systems zu leisten, indem die jährlichen 
Defizite der IV reduziert werden.
Mit einem Früherkennungssystem soll dafür gesorgt werden, dass 
betroffene Personen ihren Arbeitsplatz möglichst nicht verlieren. 
Bei längerdauernder aber nicht definitiver Arbeitsunfähigkeit sollen 
die Betroffenen mit gezielten Integrationsmassnahmen möglichst früh 
wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden und die 
Integrationsanreize sollen verstärkt werden.
Auf der Einnahmeseite sieht die 5. IV-Revision eine Erhöhung der 
Lohnbeiträge für die IV um ein Promille von heute 1,4 auf 1,5 
Prozent vor. Dies kompensiert die Entlastung der 2. Säule durch die 
Integrationsmassnahmen und durch die angestrebte Senkung der Zahl 
der Neurenten.
IV-Zusatzfinanzierung Da die Massnahmen der 5. IV-Revision nicht 
reichen, den Schuldenberg abzutragen, sollen zusätzliche Einnahmen 
mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte einen 
langfristigen Abbau der Schulden gewährleisten. Dieser Weg der 
Zusatzfinanzierung steht für den Bundesrat im Vordergrund. Er bringt 
aber auch eine Erhöhung des Lohnbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte 
in die Diskussion ein. Diese Anhebung würde zur Beitragserhöhung um 
0,1 Prozentpunkt hinzukommen, welche die 5. IV-Revision als 
Kompensation der Entlastung der 2. Säule vorsieht.
Verfahrensstraffung Die Wiedereinführung des Vorbescheid-Verfahrens 
an Stelle des Einspracheverfahrens ermöglicht es den IV-Stellen, mit 
der Person den Entscheid zu besprechen und im Sinne der 5. 
IV-Revision schneller zu einem Entscheid zu gelangen. Ein 
juristisches Verfahren auf der Stufe der IV-Stellen wird somit zu 
Gunsten einer partizipativen Auseinandersetzung zwischen den 
Parteien wieder eingeführt. Mit der Einführung einer moderaten 
Kostenpflicht soll zudem die Anzahl der (ungenügend fundierten) 
Beschwerden reduziert werden.
Vernehmlassungsfristen und weiterer Zeitplan Für die beiden Vorlagen 
5. IV-Revision und Zusatzfinanzierung gilt eine Vernehmlassungsfrist 
von 3 Monaten (bis 31. Dezember 2004). Eine Inkraftsetzung könnte 
frühestens auf 1. Juli 2006 oder 1. Januar 2007 erfolgen. Für die 
Verfahrensstraffung ist eine Inkraftsetzung auf 1. Januar 2006 
geplant. Die Vernehmlassungsfrist wurde auf fünf Wochen (bis 1. 
November 2004) festgelegt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Yves Rossier 	Tel. 031 322 46 40
	Direktor 
	Bundesamt für Sozialversicherung
5. IV-Revision: 
	Daniela Foffa, Projektleiterin	Tel. 031 322 90 13
	Geschäftsfeld Invalidenversicherung
	Bundesamt für Sozialversicherung
Zusatzfinanzierung: 
	Valérie Werthmüller, Projektleiterin	Tel. 031 322 26 37
	Geschäftsfeld Invalidenversicherung
	Bundesamt für Sozialversicherung
Verfahrensstraffung: 
	Peter Beck, Bereichsleiter	Tel. 031 324 06 64
	Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:	Medienrohstoffe
		- 5. IV-Revision
		- Zusatzfinanzierung
		- Verfahrensstraffung
Vernehmlassungsvorlagen
		- 5. IV-Revision (elektronische Version auf 
www.bsv.admin.ch)
		- Zusatzfinanzierung
		- Verfahrensstraffung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Departement des Innern (EDI)
Weitere Storys: Eidg. Departement des Innern (EDI)