pafl: Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung
(ots)Vaduz, 25. Mai (pafl) Der Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) wird für das Bemessungsjahr 2006 auf 43.0 Millionen Franken festgelegt. Die Regierung hat einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Staatsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung umfassen einerseits den Staatsbeitrag für die Kinder und andererseits den Staatsbeitrag für die übrigen Versicherten. Während mit der Gesundheitsreform 2004 der Staatsbeitrag für die Kinder unverändert blieb, erfuhr der Staatsbeitrag für die übrigen Versicherten eine Änderung: Es wird nicht mehr im Gesetz selber festgelegt, dass der Staatsbeitrag einem festen Prozentsatz der Gesamtkosten der OKP entspricht. Neu legt der Landtag diese Beiträge auf Antrag der Regierung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Finanzlage des Landes jährlich bis spätestens im Juni des Vorjahres fest. Der vom Landtag festgelegte Beitrag bezieht sich auf ein bestimmtes Bemessungsjahr und ist daher nicht identisch mit dem im Landesvoranschlag für das bestimmte Rechnungsjahr aufgeführten Betrag, da sich dieser aus Akontozahlungen für das laufende Rechnungsjahr und aus einer Schlusszahlung für das Vorjahr zusammensetzt.
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