pafl: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürgerinnen und -bürger
(ots)
Vaduz, 6. Juli (pafl) -
Jährlich werden zwei Auslosungen unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2005 fand im Frühjahr statt. Die Vorauslosung für das zweite Auslosungsverfahren wird am 16. September 2005 stattfinden. Die Bewerbungen dafür können vom 1. August 2005 bis spätestens 31. August 2005 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Für das Jahr 2005 wurden pro Auslosung folgende Quoten festgelegt:
a) Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 14 Aufenthaltsbewilligungen; b) Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen): 4 Aufenthaltsbewilligungen.
Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, welche die notwendigen Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung vollständig ausgefüllter Gesuchsformulare und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der anschliessenden Schlussauslosung teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt ab sofort die Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li