pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Postgesetzes
(ots)
Vaduz, 14. Juli (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2005 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz) verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Postgesetzes sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auslagerung der staatlichen Briefmarkenstellen zur Post AG geschaffen werden.
Während die Philatelie früher eine bedeutende Einnahmequelle für das Land Liechtenstein darstellte, hat sie heute primär die Funktion eines Kultur- und Imageträgers. Die Philatelie sieht sich mit stark veränderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Bedeutung der Briefmarken hat aufgrund neuer Technologien wie E-Mail und SMS sowie rückläufiger Briefvolumina und vermehrter mechanischer respektive elektronischer Frankierung nach und nach abgenommen. Diese Entwicklung ist dadurch verstärkt worden, dass das Sammeln von Briefmarken an Popularität verloren hat. Diese Veränderungen haben dazu geführt, dass die Verkaufserlöse sowie die Abonnentenzahlen der Philatelie in Liechtenstein kontinuierlich abgenommen haben.
Um die liechtensteinische Philatelie - trotz veränderter Rahmenbedingungen - langfristig erhalten zu können, sind verschiedene Massnahmen zur Reorganisation der Philatelie geprüft worden. Das Resultat dieses Prozesses ist die geplante Auslagerung der staatlichen Philatelie zur liechtensteinischen Post AG, welche im Mehrheitsbesitz des Landes Liechtenstein ist. Für eine Zusammenführung aller mit der Philatelie befassten Stellen unter dem Dach der Post AG sprechen insbesondere Rentabilitäts- und Synergieüberlegungen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
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Ressort Präsidium
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09