pafl: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2004
(ots)Im Jahr 2004 konnte inzwischen das vierte Beitragsjahr des Prämienverbilligungssystems abgeschlossen werden.
Aufgrund des neuen KVG, in Kraft seit 1. Januar 2004, ist das Hausarztsystem weggefallen. Anspruch auf Prämienverbilligung hatten somit im Jahr 2004 nicht nur die im Hausarztsystem Versicherten, sondern alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren Erwerb die festgesetzten Erwerbsgrenzen nicht überschritten haben. Die Beiträge der Versicherten an die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) basieren auf so genannten "Kopfprämien", die unabhängig von Einkommen und Vermögen erhoben werden. Mit der individuellen Prämienverbilligung sollen die in einkommensschwachen Verhältnissen lebenden Personen finanziell entlastet werden.
Insgesamt sind 3975 Anträge von Versicherten beim Amt für Volkswirtschaft eingegangen, was etwa 14.2 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Davon konnten 3393 Anträge (85.4 Prozent) positiv entschieden werden. Negative Entscheide mussten 582 (14.6 Prozent) erlassen werden, wobei in über 95 Prozent der Fälle (558) die Erwerbsgrenzen überschritten wurden. Von den 558 Ablehnungen infolge Überschreitens der Erwerbsgrenzen betrafen 97 Anträge solche von in Ausbildung stehenden Personen, wo das Elterneinkommen über der Erwerbsgrenze lag.
Die im Jahr 2004 tatsächlich ausgerichteten Leistungen des Landes für die Prämienverbilligung betrugen 4'160'218 Franken. Zusätzlich wurden 20'081.40 Franken an noch ausstehenden Prämiensubventionen für Ansprüche aus dem Jahr 2003 "nachbezahlt".
Die 4'160'218 Franken an Prämienverbilligung des Jahres 2004 wurden an insgesamt 3393 Bezüger und Bezügerinnen ausgerichtet; dies sind 21.2 Prozent mehr als im Vorjahr (2'800). Relativ zur erwachsenen Wohnbevölkerung lässt sich hieraus für 2004 eine Bezüger- Quote von 12.1 Prozent berechnen. Schliesslich ergibt die separate Betrachtung nach Geschlecht für den weiblichen (erwachsenen) Bevölkerungsanteil eine deutlich höhere Quote als für den männlichen (weiblich 7.8 Prozent, männlich 4.3 Prozent).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr 2004 im Durchschnitt pro Bezüger 1'226.10 Franken an Leistungen nach KVG ausgerichtet wurden; pro Monat ergibt dies ein Betrag von 102.20 Franken. Diese Grössen können ins Verhältnis gesetzt werden mit dem gemäss der Betriebsrechnung der OKP ausgewiesenen Prämiensoll pro versicherte Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 2'556 Franken (mit Unfall) bzw. 2'442 Franken (ohne Unfall) pro Jahr oder von 213 Franken (mit Unfall) bzw. 203.50 Franken (ohne Unfall) pro Monat und lassen dann folgende Interpretation zu: Hat eine versicherte Person im Jahr 2004 eine Prämienverbilligung erhalten, dann wurde dieser Person im Durchschnitt fast 50 Prozent ihrer Monatsprämie subventioniert.
Die Erfahrungen mit der Durchführung der Prämienverbilligung haben deutlich gemacht, dass die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte eine echte finanzielle Entlastung bringt und daher einem absoluten Bedürfnis entspricht.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 2004 kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Sozialversicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz, bezogen werden (Tel. +423 / 236 62 92, Fax +423 / 236 74 20, E-Mail: cornelia.konrad@avw.llv.li , Internet: www.avw.llv.li).