pafl: Staatsgarantie für die LLB ist EWR-konform
(ots)
Vaduz, 29. Juli (pafl) -
Die Staatsgarantie für Sparguthaben und Kassenobligationen der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) ist in Artikel 5 des seit 1992 geltenden Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank geregelt.
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat im Juli 2005 entschieden, dass die der LLB gewährte Staatsgarantie bestehen bleiben kann. Voraussetzung ist, dass die LLB eine entsprechende Prämienleistung zugunsten des Landesbudgets erbringt. Diese Regelung gilt mindestens für die nächsten 15 Jahre. In Verhandlungen mit der EFTA-Überwachungsbehörde konnte die EWR-konforme Ausgestaltung der Staatsgarantie erreicht werden, die zur Einführung einer entsprechenden Abgeltung geführt hat. Die jährliche Prämie für die Staatsgarantie berechnet sich aufgrund vom EWR-Recht vorgegebenen Kriterien und der Höhe der tatsächlich gedeckten Spareinlagen und Kassenobligationen. Die LLB ist bislang die einzige Bank im EWR-Raum, für welche mit der EFTA- Überwachungsbehörde eine EWR-konforme Regelung zur Beibehaltung der Staatsgarantie verhandelt werden konnte.
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