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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Staatsgarantie für die LLB ist EWR-konform

(ots)

Vaduz, 29. Juli (pafl) -

Die Staatsgarantie für
Sparguthaben und Kassenobligationen der Liechtensteinischen 
Landesbank AG (LLB) ist in Artikel 5 des seit 1992 geltenden 
Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank geregelt.
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat im Juli 2005 entschieden, dass die 
der LLB gewährte Staatsgarantie bestehen bleiben kann. Voraussetzung 
ist, dass die LLB eine entsprechende Prämienleistung zugunsten des 
Landesbudgets erbringt. Diese Regelung gilt mindestens für die 
nächsten 15 Jahre. In Verhandlungen mit der EFTA-Überwachungsbehörde 
konnte die EWR-konforme Ausgestaltung der Staatsgarantie erreicht 
werden, die zur Einführung einer entsprechenden Abgeltung geführt 
hat. Die jährliche Prämie für die Staatsgarantie berechnet sich 
aufgrund vom EWR-Recht vorgegebenen Kriterien und der Höhe der 
tatsächlich gedeckten Spareinlagen und Kassenobligationen. Die LLB 
ist bislang die einzige Bank im EWR-Raum, für welche mit der EFTA- 
Überwachungsbehörde eine EWR-konforme Regelung zur Beibehaltung der 
Staatsgarantie verhandelt werden konnte.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin, Tel.: +423/236 60 37

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