pafl: Abänderung von Vollziehungsverordnungen im Schulbereich
(ots)Vaduz, 11. August (pafl) Die Regierung hat am 11. August 2005 verschiedene Abänderungen von Vollziehungsverordnungen im Schulbereich genehmigt.
Die verschiedenen Abänderungen sind in folgenden Verordnungen vorgenommen worden:
- Berufsmittelschule Liechtenstein: Mehrere Artikel mussten geändert werden, um die Begrifflichkeiten zwischen Lehrplan und Verordnung anzupassen, weiters ging es um Präzisierung der Berechnung der Prüfungs- und Abschlussnote.
- Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I: Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis wurden die Warnungen wegen Promotionsgefährdung neu geregelt. Es wird ein Begleitschreiben zum Zeugnis eingeführt.
- Lehrerdienstverordnung und Besoldung der Lehrkräfte: In mehreren Artikeln wurden die Berechnungsgrundlagen für diverse anrechenbare Tätigkeiten zur Erfüllung des Lehrauftrags sowie die Entschädigungsregelung betreffend der Maturaprüfungen neu definiert oder angepasst. Ebenfalls angepasst wurden die Artikel betreffend Präsenzzeiten, Unterrichtsausfall und dem Einsatz von Aushilfslehrpersonen.
Diese und weitere kleine Änderungen wurden zusammen mit den Schulleitungen und Schulinspektoraten aufbauend auf den Erfahrungen im letzten Schuljahr erarbeitet.
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Corina Beck
Ressort Bildungswesen
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