pafl: Totalrevision des Gewerbegesetzes
(ots)Vaduz, 24. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gewerbegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Gesetzesrevision ist es, eine klare gewerbliche Ordnung bzw. ein wirtschaftspolitisch griffiges Rechtsinstrument zu schaffen, das den spezifischen heutigen Gegebenheiten des liechtensteinischen Wirtschaftsstandortes im Rahmen der Gewerbefreiheit und der europäischen Liberalisierung im Bereich der gegenseitigen gewerblichen Zugangsvoraussetzungen entsprechend Rechung trägt. Diesbezüglich schlägt die Regierung ein liberales und schlankes Gesetzeswerk vor, das mit der notwendigen Flexibilität ausgestattet sein soll.
Gemäss Liechtensteinischer Verfassung sind Handel und Gewerbe innerhalb der gesetzlichen Schranken frei. Das geltende Gewerbegesetz von 1969 basiert auf diesem in der Verfassung statuierten einfachen Gesetzesvorbehalt und ist als umfassendes Regelwerk zu verstehen. Es legt fest, welche gewerblichen Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen in Liechtenstein selbständig ausgeübt werden können. Das Gewerbegesetz ist in seinem Regelungsinhalt vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts zu betrachten.
In der Zeitspanne zwischen der Schaffung des Gewerbegesetzes im Jahre 1969 und heute durchlief Liechtenstein eine wirtschaftliche Entwicklung mit einer bedeutenden Neuausrichtung, nämlich die Entwicklung vom Industrie- zu einem schwerpunktmässigen Dienstleistungsstaat.
Das derzeit geltende Gewerbegesetz kann mit dem immer schnelleren Prozess der Veränderung der Rahmenbedingungen und mit den damit verbundenen neuen Wirtschaftsbedürfnissen nicht mehr Schritt halten. Aufgrund der rasanten Entwicklungen entstanden zwischenzeitlich neue Berufe bzw. Tätigkeiten, welche teilweise in sehr pragmatischer Art und Weise unter den Geltungsbereich des Gewerbegesetzes subsumiert wurden. Viele Bestimmungen des geltenden Gewerbegesetzes wirken heute eher wirtschaftshemmend, als dass sie einen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität Liechtensteins leisten. Aus diesem Grunde ist eine Anpassung an die heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten notwendig.
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