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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Teilrevision des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann

(ots)

Vaduz, 24. August (pafl) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. August 2005 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) sowie des Arbeitsvertragsrechts (ABGB) genehmigt. Damit wird die Richtlinie 76/207/EWG ins liechtensteinische Recht umgesetzt. Die Richtlinie zielt auf den Abbau von Hindernissen für die Frauenerwerbstätigkeit ab, indem der Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich aller Aspekte der Beschäftigung, des beruflichen Aufstiegs, der Berufsbildung und der Arbeitsbedingungen umgesetzt wird.

Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern am 
Arbeitsmarkt ist wichtig für die Verwirklichung der 
gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Die neue 
Richtlinie konkretisiert die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, 
Massnahmen zur Anwendung des Prinzips der Chancengleichheit zu 
beschliessen, und berücksichtigt zudem die Rechtssprechung des 
Europäischen Gerichtshofes mit über 40 Entscheidungen in den letzten 
25 Jahren.
Ferner definiert die Richtlinie zum ersten Mal klar die Belästigung 
einer Person aufgrund ihres Geschlechts und die sexuelle Belästigung 
am Arbeitsplatz als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts; sie 
verstärkt den Schutz für Beschäftigte, die Beschwerde wegen 
unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung erhoben haben, auch 
über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Sie 
fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Stellen für die 
Durchsetzung der Chancengleichheit einzurichten. Alle Rechte, welche 
die Richtlinie einräumt, müssen gerichtlich kontrollierbar sein.
Auch erkennt sie den besonderen Schutz von Frauen aufgrund ihrer 
körperlichen Verfassung an, sowie ihr Recht, nach dem Mutterschutz 
an den gleichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Zudem berechtigt die 
Richtlinie Mitgliedstaaten, positive Massnahmen zur Förderung der 
Gleichstellung von Frauen und Männern zu beschliessen.

Kontakt:

Wendula Matt
Ressort Familie und Chancengleichheit
Telefon: +423/236 60 23

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