pafl: Schaffung des Gesetzes über die Vermögensverwaltung
(ots)
Vaduz, 24. August (pafl) -
Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes zuhanden des Landtages verabschiedet. Mit dieser Gesetzesvorlage wird unter anderem auch das Treuhändergesetz abgeändert. Die erste Lesung wird voraussichtlich im September 2005 stattfinden und das neue Gesetz soll per 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Erhöhte Attraktivität des Finanzplatzes
Durch die Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes wird in Liechtenstein eine neue und international anerkannte Kategorie von Finanzintermediären entstehen, deren Tätigkeiten bisher Banken und Treuhändern vorbehalten waren. Die liechtensteinische Vermögensverwaltungsgesellschaft wird dem europäischen Standard entsprechen und kann somit den "EU-Pas" erlangen, mit welchem sie im gesamten EWR tätig werden kann. Gleichzeitig wird durch die Loslösung der klassischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung vom Berufsbild des Treuhänders letzterer Beruf auch weiterhin als liechtensteinisches Spezifikum beibehalten werden können.
Durch die äusserst rasche Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes übernimmt Liechtenstein eine Vorreiterrolle in Europa, da europaweit die zugrunde liegende EU- Richtlinie noch von keinem Staat umgesetzt wurde. Damit wird auch sichergestellt, dass in Liechtenstein die Dienstleistung der Vermögensverwaltung auf höchstem internationalem Niveau erbracht wird, was die Attraktivität des Finanzplatzes fördert. Zudem wird der Anregung des Internationalen Währungsfonds Rechnung getragen, die Anlageberatung und Vermögensverwaltung unter die Aufsicht der FMA zu stellen.
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