pafl: Übergangsfinanzierung für die Gewerbe- und Wirtschaftskammer
(ots)Vaduz, 31. August (pafl) Nach Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft durch den Staatsgerichtshof war und ist die Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) weiterhin gefordert, die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft neu zu positionieren. Eine wesentliche Aufgabe der GWK ist es, die Erhaltung der geregelten Zustände zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einerseits durch die Schaffung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und andererseits durch die jährlichen Lohn- und Protokollvereinbarungen zu gewährleisten. Damit kommt der GWK eine entscheidende Rolle in der kooperativen Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Liechtenstein zu.
Die Finanzierung der GWK als Gewerbegenossenschaft beruhte bisher weitestgehend auf der Grundlage des Gesetzes über die Einhebung einer Umlage für Mitglieder der Gewerbegenossenschaft. Diese Pflichtumlage brachte der GWK in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 1.3 Mio. Franken an Einnahmen ein. Als Konsequenz der Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft ist auch das Finanzierungsmodell mit den Pflichtumlagen in sich zusammengebrochen.
Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft hat weiters Auswirkungen auf die Sozialpartnerschaft, da das bisher bestehende Modell der normativen Geltung der Gesamtarbeitsverträge auf der Zwangsmitgliedschaft aufgebaut hat. Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft führt zu einer Beschränkung dieser normativen Wirkung. Damit verbunden sind ebenfalls finanzielle Auswirkungen für die GWK.
Trotz der eingeleiteten Spar- und Restrukturierungsmassnahmen und einem neu eingeführten Finanzierungssystem rechnet die GWK in den nächsten Jahren mit erheblichen Defiziten. Aus diesem Grund hat die GWK einen Antrag auf Ausrichtung eines Beitrages des Landes Liechtenstein an den Vollzug des gesetzlichen Auftrages, den die GWK für das Land Liechtenstein erbringt, sowie auf eine ausserordentliche Übergangsfinanzierung für die Jahre 2005 bis 2007 gestellt. Die Regierung schlägt nach Prüfung der Argumente und der Sachlage vor, die GWK mit einem ausserordentlichen Sonderbeitrag in der Gesamthöhe von CHF 1'000'000 als Übergangsfinanzierung für die Jahre 2005 und 2006 zu unterstützen. Ein entsprechender Bericht und Antrag wurde von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung wird darüber hinaus zur weiteren Gewährleistung der im gesteigerten öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten der GWK mit dieser in den nächsten Wochen (parallel zur Umwandlung derselben in eine privatrechtliche Organisation) eine Leistungsvereinbarung abschliessen und dabei den Jahresbeitrag für die Erfüllung dieser Aufgaben aushandeln und dem Landtag mit dem ordentlichen Budget zur Genehmigung vorlegen.
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