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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übergangsfinanzierung für die Gewerbe- und Wirtschaftskammer

(ots)

Vaduz, 31. August (pafl) – Nach Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft durch den Staatsgerichtshof war und ist die Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) weiterhin gefordert, die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft neu zu positionieren. Eine wesentliche Aufgabe der GWK ist es, die Erhaltung der geregelten Zustände zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einerseits durch die Schaffung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und andererseits durch die jährlichen Lohn- und Protokollvereinbarungen zu gewährleisten. Damit kommt der GWK eine entscheidende Rolle in der kooperativen Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Liechtenstein zu.

Die Finanzierung der GWK als Gewerbegenossenschaft beruhte bisher 
weitestgehend auf der Grundlage des Gesetzes über die Einhebung 
einer Umlage für Mitglieder der Gewerbegenossenschaft. Diese 
Pflichtumlage brachte der GWK in den letzten 5 Jahren 
durchschnittlich 1.3 Mio. Franken an Einnahmen ein. Als Konsequenz 
der Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft ist auch das 
Finanzierungsmodell mit den Pflichtumlagen in sich 
zusammengebrochen.
Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft hat weiters Auswirkungen auf 
die Sozialpartnerschaft, da das bisher bestehende Modell der 
normativen Geltung der Gesamtarbeitsverträge auf der 
Zwangsmitgliedschaft aufgebaut hat. Die Aufhebung der 
Zwangsmitgliedschaft führt zu einer Beschränkung dieser normativen 
Wirkung. Damit verbunden sind ebenfalls finanzielle Auswirkungen für 
die GWK.
Trotz der eingeleiteten Spar- und Restrukturierungsmassnahmen und 
einem neu eingeführten Finanzierungssystem rechnet die GWK in den 
nächsten Jahren mit erheblichen Defiziten. Aus diesem Grund hat die 
GWK einen Antrag auf Ausrichtung eines Beitrages des Landes 
Liechtenstein an den Vollzug des gesetzlichen Auftrages, den die GWK 
für das Land Liechtenstein erbringt, sowie auf eine 
ausserordentliche Übergangsfinanzierung für die Jahre 2005 bis 2007 
gestellt. Die Regierung schlägt nach Prüfung der Argumente und der 
Sachlage vor, die GWK mit einem ausserordentlichen Sonderbeitrag in 
der Gesamthöhe von CHF 1'000'000 als Übergangsfinanzierung für die 
Jahre 2005 und 2006 zu unterstützen. Ein entsprechender Bericht und 
Antrag wurde von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet. 
Die Regierung wird darüber hinaus zur weiteren Gewährleistung der im 
gesteigerten öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten der GWK 
mit dieser in den nächsten Wochen (parallel zur Umwandlung derselben 
in eine privatrechtliche Organisation) eine Leistungsvereinbarung 
abschliessen und dabei den Jahresbeitrag für die Erfüllung dieser 
Aufgaben aushandeln und dem Landtag mit dem ordentlichen Budget zur 
Genehmigung vorlegen.

Kontakt:

Horst Schädler
Tel.: +423/23676 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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