pafl: Neues Gesetz für Versicherungsvermittlung
(ots)
Vaduz, 15. September (pafl) -
Der Versicherungsbinnenmarkt erfordert, dass Versicherungsvermittler ihre Aktivitäten überall in der EU ausführen und die vom Vertrag gewährleisteten Rechte der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in Anspruch nehmen können. Liechtenstein ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung verpflichtet. Aus diesem Grunde hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines entsprechenden Gesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis 30. November 2005; der Vernehmlassungsentwurf kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassung) bezogen werden.
Versicherungsvermittler stellen eine wesentliche Verbindung beim Verkauf der Versicherungsprodukte in der Europäischen Union dar. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen von Versicherungskunden, vor allem, indem sie ihren Rat und ihre Unterstützung anbieten und indem sie ihre spezifischen Bedürfnisse analysieren. Deshalb sind sie ein bedeutendes Element im Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes.
Die Richtlinie 2002/92/EG wird in einem Spezialgesetz, dem Versicherungsvermittlungsgesetz umgesetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass alle Vermittler in ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einem Register eingetragen werden. Diese Eintragung setzt bestimmte Fachkenntnisse und Fähigkeiten voraus. Zum Schutz der Versicherten sieht die Richtlinie umfassende Informations- und Beratungspflichten der Versicherungsvermittler vor.
Ferner sind kleinere Anpassungen beim Gewerbegesetz, dem Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich. Mit dem Vollzug wird die Finanzmarktaufsicht betraut. Um den Vorgaben der FATF zu entsprechen, werden die Versicherungsvermittler zudem in den persönlichen Geltungsbereich des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgenommen.
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