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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Gesetz für Versicherungsvermittlung

(ots)

Vaduz, 15. September (pafl) -

Der Versicherungsbinnenmarkt
erfordert, dass Versicherungsvermittler ihre Aktivitäten überall in 
der EU ausführen und die vom Vertrag gewährleisteten Rechte der 
Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in 
Anspruch nehmen können. Liechtenstein ist im Rahmen seiner 
Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung der 
Richtlinie über die Versicherungsvermittlung verpflichtet. Aus 
diesem Grunde hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht zur 
Schaffung eines entsprechenden Gesetzes verabschiedet. Die 
Vernehmlassung dauert bis 30. November 2005; der 
Vernehmlassungsentwurf kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassung) bezogen 
werden.
Versicherungsvermittler stellen eine wesentliche Verbindung beim 
Verkauf der Versicherungsprodukte in der Europäischen Union dar. Sie 
spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen von 
Versicherungskunden, vor allem, indem sie ihren Rat und ihre 
Unterstützung anbieten und indem sie ihre spezifischen Bedürfnisse 
analysieren. Deshalb sind sie ein bedeutendes Element im 
Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes.
Die Richtlinie 2002/92/EG wird in einem Spezialgesetz, dem 
Versicherungsvermittlungsgesetz umgesetzt. Die Richtlinie sieht vor, 
dass alle Vermittler in ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einem 
Register eingetragen werden. Diese Eintragung setzt bestimmte 
Fachkenntnisse und Fähigkeiten voraus. Zum Schutz der Versicherten 
sieht die Richtlinie umfassende Informations- und Beratungspflichten 
der Versicherungsvermittler vor.
Ferner sind kleinere Anpassungen beim Gewerbegesetz, dem 
Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz 
erforderlich. Mit dem Vollzug wird die Finanzmarktaufsicht betraut. 
Um den Vorgaben der FATF zu entsprechen, werden die 
Versicherungsvermittler zudem in den persönlichen Geltungsbereich 
des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgenommen.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/236 73 73

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