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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Teilrevision des Mitwirkungsgesetzes

(ots)

Vaduz, 29. September (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbedingungen für die Information und Anhörung der Arbeitnehmerschaft fest. Mit der Revision wird das Gesetz an die Richtlinie 2002/14/EG angepasst.

Ziel der Richtlinie ist es, Mindestvorschriften über die 
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer festzulegen. Sie 
gewährleistet die regelmässige Unterrichtung und Anhörung der 
Arbeitnehmer über wirtschaftliche und strategische Entwicklungen des 
Unternehmens, in welchem sie beschäftigt sind, die gestiegenen 
Anforderungen an die Informationspflichten des Arbeitgebers sowie 
die Möglichkeit der Arbeitnehmerschaft, zu bestimmten Themen 
Stellung zu nehmen.
In diesem Zusammenhang wird auch § 7 der Richtlinie 1999/70/EG zu 
der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete 
Arbeitsverhältnisse umgesetzt. § 7 der Richtlinie bestimmt, dass 
befristet Beschäftigte bei der Berechnung der Schwellenwerte für die 
Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen zu berücksichtigen sind.
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer ist im liechtensteinischen Recht 
derzeit im Mitwirkungsgesetz, im § 1173a des Allgemeinen 
Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Gesetz über Europäische 
Betriebsräte geregelt. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbedingungen 
für die Information und Anhörung der Arbeitnehmerschaft fest. Da die 
Richtlinie 2002/14/EG die Themen, bei welchen die Unterrichtung und 
Anhörung durchgeführt werden muss, umfassender und detaillierter 
vorgibt, besteht Anpassungsbedarf.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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