pafl: Teilrevision des Mitwirkungsgesetzes
(ots)Vaduz, 29. September (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbedingungen für die Information und Anhörung der Arbeitnehmerschaft fest. Mit der Revision wird das Gesetz an die Richtlinie 2002/14/EG angepasst.
Ziel der Richtlinie ist es, Mindestvorschriften über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer festzulegen. Sie gewährleistet die regelmässige Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über wirtschaftliche und strategische Entwicklungen des Unternehmens, in welchem sie beschäftigt sind, die gestiegenen Anforderungen an die Informationspflichten des Arbeitgebers sowie die Möglichkeit der Arbeitnehmerschaft, zu bestimmten Themen Stellung zu nehmen.
In diesem Zusammenhang wird auch § 7 der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse umgesetzt. § 7 der Richtlinie bestimmt, dass befristet Beschäftigte bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen zu berücksichtigen sind.
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer ist im liechtensteinischen Recht derzeit im Mitwirkungsgesetz, im § 1173a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Gesetz über Europäische Betriebsräte geregelt. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbedingungen für die Information und Anhörung der Arbeitnehmerschaft fest. Da die Richtlinie 2002/14/EG die Themen, bei welchen die Unterrichtung und Anhörung durchgeführt werden muss, umfassender und detaillierter vorgibt, besteht Anpassungsbedarf.
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