pafl: Revision des Konsumkreditgesetzes wird zurückgestellt
(ots)
Vaduz, 18. Oktober (pafl) -
An der Sitzung vom 24. August 2004 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit (KKG). Breite Kreise wurden dazu eingeladen, bis zum 29. Oktober 2004 ihre Anregungen und Stellungnahmen einzubringen.
Das derzeit geltende Konsumkreditgesetz basiert auf schweizerischer Vorlage. Aufgrund des am 1. Januar 2003 in der Schweiz in Kraft getretenen revidierten Konsumkreditgesetzes wurde beschlossen, dass auch Liechtenstein die schweizerischen Änderungen übernimmt. Grund dafür ist die Anpassung der Rechtsgrundlage an die Schweiz, um damit eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen.
Parallel zur laufenden Ausarbeitung eines revidierten Konsumkreditgesetzes in Liechtenstein wurde am 10. Oktober 2005 auf Seiten der Europäischen Union ein Vorschlag für eine neue Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates ausgearbeitet und vorgestellt (KOM(2005) 483 endgültig). Mit dieser Verbraucherkredit-Richtlinie sollen die Verbraucherrechte in einem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen EU-weit angeglichen werden. Der neue Entwurf der Richtlinie soll dabei dem Verbraucher bessere Vergleichsmöglichkeiten im Hinblick auf Kreditkonditionen ermöglichen, für das Gewerbe hingegen bedeutete es eine Vereinfachung hinsichtlich grenzüberschreitender Kreditangebote.
Aufgrund der Verpflichtung Liechtensteins aus dem EWR-Abkommen zur Übernahme von EU-Richtlinien hat sich die Regierung nun dafür entschieden, die derzeit laufende Ausarbeitung der Totalrevision des Konsumkreditgesetzes zurückzustellen und die Verabschiedung der EU- Richtlinie über Verbraucherkreditverträge abzuwarten. Damit soll verhindert werden, dass innert kürzester Zeit das Gesetz mehrfach revidiert werden muss. Mit diesem Vorgehen wird auch dem Wunsch der meisten Vernehmlassungsteilnehmer entsprochen, die bereits in ihrer Stellungnahme auf die zu erwartende EU-Richtlinie und deren Umsetzung verwiesen haben. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass es sich bei der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG derzeit noch um einen Vorschlag handelt. Eine endgültige Fassung der EU-Kommission wird für das Jahr 2006 erwartet.
Kontakt Amt für Volkswirtschaft Sandra Nitz-Röthlin +423/236 62 93