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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht zur Situation von Radio Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 2. November (pafl) -

Die Regierung hat den
Bericht zur Situation von Radio Liechtenstein zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die Regierung ist der Ansicht, dass für den 
Liechtensteinischen Rundfunk die Rechtsform einer Anstalt des 
öffentlichen Rechts auch in Zukunft zielführend ist. In Bezug auf 
die künftige Finanzierung der entstehenden jährlichen Deckungslücken 
stellt die Regierung eine Anpassung des Gesetzes über den 
Liechtensteinischen Rundfunk zur Diskussion.
Mit dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk hat der 
Landtag die Grundlage für den Landessender Radio Liechtenstein 
geschaffen. Als Landessender erfüllt Radio Liechtenstein eine 
wichtige Funktion als unabhängiges Medium, das tagesaktuell 
Nachrichten und Berichte vor allem aus Liechtenstein verbreitet. 
Trotz der Massnahmen, die vom Verwaltungsrat eingeleitet worden 
sind, muss Radio Liechtenstein im Jahr 2004 und auch im laufenden 
Jahr Betriebsverluste verzeichnen, die durch die festgelegten 
Landesbeiträge nicht ausgeglichen werden können.
Hohe Akzeptanz für Radio Liechtenstein
Die im September von der Regierung durchgeführte repräsentative 
Meinungsumfrage zeigt, dass Radio Liechtenstein eine sehr hohe 
Akzeptanz geniesst. Die Hörerschaft schätzt vor allem die 
Berichterstattung und die Nachrichten aus Liechtenstein, was auch 
die Kernkompetenz des Landessenders darstellt. Auch in Bezug auf die 
Sicherstellung der Grundversorgung, der schnellen Information der 
Pendlerströme und der Bereicherung der Medienvielfalt erachtet es 
die Regierung als richtig, dass Liechtenstein auch künftig über 
einen selbständigen unabhängigen Radiosender verfügt.
Gesetzesänderung als Basis für Landesbeiträge und politisch 
ausgewogenen Verwaltungsrat
Die Grundlage für die künftige Ausrichtung von Landesbeiträgen 
soll mit einer Änderung des Rundfunk-Gesetzes geschaffen werden. Die 
Regierung erachtet es derzeit nicht als notwendig, den 
Versorgungsauftrag oder den Programmauftrag von Radio Liechtenstein 
zu ändern. Zukünftig soll jedoch das jährliche Programmschema, das 
den Leistungsumfang von Radio Liechtenstein konkretisiert, analog 
anderer rechtlicher Körperschaften durch die Regierung genehmigt 
werden. Aufbauend auf dem Jahresprogrammschema reicht der 
Liechtensteinische Rundfunk den jährlichen Voranschlag ein, welcher 
das zu erwartende Defizit enthält. Die Landesbeiträge unterliegen 
nach einer entsprechenden Gesetzesänderung dem ordentlichen 
Budgetierungsprozess des Landes. Künftigen Entwicklungen, Mehr- oder 
Mindereinnahmen, Mehr- oder Minderleistungen im Programm, kann damit 
mit der notwendigen Flexibilität entsprochen werden.
In Bezug auf die Bestellung des Verwaltungsrates schlägt die 
Regierung folgendes Verfahren vor: Die drei durch den Landtag zu 
bestellenden Mitglieder werden nicht wie bisher mit 
Mehrheitsentscheid und damit gemäss dem herrschenden 
Kräfteverhältnis im Landtag bestellt, sondern die drei stärksten 
Fraktionen im Landtag sollen mit je einem Mitglied im Verwaltungsrat 
vertreten sein. Künftig sollen der Präsident und der Vizepräsident 
nicht mehr durch den Landtag bestellt werden, sondern der 
Verwaltungsrat soll sich selbst konstituieren und aus seinen Reihen 
den Präsidenten und den Vizepräsidenten für die Mandatperiode 
wählen. Dadurch wird der Einfluss der im Landtag vertretenen 
Parteien auf die Wahl des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten 
eingegrenzt und die politische Ausgeglichenheit des Verwaltungsrates 
gestärkt.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann
Tel.: + 423 / 236 60 21

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