pafl: Bericht zur Situation von Radio Liechtenstein
(ots)
Vaduz, 2. November (pafl) -
Die Regierung hat den Bericht zur Situation von Radio Liechtenstein zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung ist der Ansicht, dass für den Liechtensteinischen Rundfunk die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts auch in Zukunft zielführend ist. In Bezug auf die künftige Finanzierung der entstehenden jährlichen Deckungslücken stellt die Regierung eine Anpassung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk zur Diskussion.
Mit dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk hat der Landtag die Grundlage für den Landessender Radio Liechtenstein geschaffen. Als Landessender erfüllt Radio Liechtenstein eine wichtige Funktion als unabhängiges Medium, das tagesaktuell Nachrichten und Berichte vor allem aus Liechtenstein verbreitet. Trotz der Massnahmen, die vom Verwaltungsrat eingeleitet worden sind, muss Radio Liechtenstein im Jahr 2004 und auch im laufenden Jahr Betriebsverluste verzeichnen, die durch die festgelegten Landesbeiträge nicht ausgeglichen werden können.
Hohe Akzeptanz für Radio Liechtenstein
Die im September von der Regierung durchgeführte repräsentative Meinungsumfrage zeigt, dass Radio Liechtenstein eine sehr hohe Akzeptanz geniesst. Die Hörerschaft schätzt vor allem die Berichterstattung und die Nachrichten aus Liechtenstein, was auch die Kernkompetenz des Landessenders darstellt. Auch in Bezug auf die Sicherstellung der Grundversorgung, der schnellen Information der Pendlerströme und der Bereicherung der Medienvielfalt erachtet es die Regierung als richtig, dass Liechtenstein auch künftig über einen selbständigen unabhängigen Radiosender verfügt.
Gesetzesänderung als Basis für Landesbeiträge und politisch ausgewogenen Verwaltungsrat
Die Grundlage für die künftige Ausrichtung von Landesbeiträgen soll mit einer Änderung des Rundfunk-Gesetzes geschaffen werden. Die Regierung erachtet es derzeit nicht als notwendig, den Versorgungsauftrag oder den Programmauftrag von Radio Liechtenstein zu ändern. Zukünftig soll jedoch das jährliche Programmschema, das den Leistungsumfang von Radio Liechtenstein konkretisiert, analog anderer rechtlicher Körperschaften durch die Regierung genehmigt werden. Aufbauend auf dem Jahresprogrammschema reicht der Liechtensteinische Rundfunk den jährlichen Voranschlag ein, welcher das zu erwartende Defizit enthält. Die Landesbeiträge unterliegen nach einer entsprechenden Gesetzesänderung dem ordentlichen Budgetierungsprozess des Landes. Künftigen Entwicklungen, Mehr- oder Mindereinnahmen, Mehr- oder Minderleistungen im Programm, kann damit mit der notwendigen Flexibilität entsprochen werden.
In Bezug auf die Bestellung des Verwaltungsrates schlägt die Regierung folgendes Verfahren vor: Die drei durch den Landtag zu bestellenden Mitglieder werden nicht wie bisher mit Mehrheitsentscheid und damit gemäss dem herrschenden Kräfteverhältnis im Landtag bestellt, sondern die drei stärksten Fraktionen im Landtag sollen mit je einem Mitglied im Verwaltungsrat vertreten sein. Künftig sollen der Präsident und der Vizepräsident nicht mehr durch den Landtag bestellt werden, sondern der Verwaltungsrat soll sich selbst konstituieren und aus seinen Reihen den Präsidenten und den Vizepräsidenten für die Mandatperiode wählen. Dadurch wird der Einfluss der im Landtag vertretenen Parteien auf die Wahl des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten eingegrenzt und die politische Ausgeglichenheit des Verwaltungsrates gestärkt.
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