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Fürstentum Liechtenstein

pafl: pafl: Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung

(ots)

Vaduz, 2. November (pafl) -

Die Regierung legt dem Landtag
eine Revision des Gesetzes über die obligatorische 
Unfallversicherung zur Behandlung vor. Mit der Revision des Gesetzes 
sollen die festgestellten Mängel im System der obligatorischen 
Unfallversicherung in Liechtenstein behoben und die wesentlichen 
neuen Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes in der Schweiz in 
das geltende liechtensteinische Recht übernommen werden.
Die Gesetzesvorlage umfasst die Anpassung der Zulassungsregeln für 
Versicherer und die Regelungen über die Beendigung der 
Geschäftstätigkeit. Zudem enthält die Vorlage konkrete 
Finanzierungsregelungen und Bestimmungen zur Festlegung des 
Prämientarifs, welche bisher im Vertrag zur Durchführung der 
obligatorischen Unfallversicherung zu finden waren. Damit wird der 
Durchführungsvertrag hinfällig und wird von der Regierung 
ordnungsgemäss zu kündigen sein.
Die Anpassungen an die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen des 
Unfallversicherungsgesetzes in der Schweiz sollen den Versicherern 
die Durchführung der Unfallversicherung in Liechtenstein 
erleichtern.
Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, für die Versicherer das 
System der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein 
attraktiv und abwicklungsfreundlich, für den Versicherten den 
bewährten obligatorischen Unfallversicherungsschutz und für die 
Betriebe die Wahlfreiheit unter den Versicherern zu erhalten. Die 
Gesetzesanpassung entspricht den Interessen aller Beteiligten. Im 
Vernehmlassungsverfahren sind denn auch grundsätzlich positive 
Stellungnahmen zur Vorlage eingebracht worden.

Kontakt:

Hannes Pingitzer
Ressort Wirtschaft
Tel.: +423 / 236 60 44

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