pafl: pafl: Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung
(ots)
Vaduz, 2. November (pafl) -
Die Regierung legt dem Landtag eine Revision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung zur Behandlung vor. Mit der Revision des Gesetzes sollen die festgestellten Mängel im System der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein behoben und die wesentlichen neuen Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes in der Schweiz in das geltende liechtensteinische Recht übernommen werden.
Die Gesetzesvorlage umfasst die Anpassung der Zulassungsregeln für Versicherer und die Regelungen über die Beendigung der Geschäftstätigkeit. Zudem enthält die Vorlage konkrete Finanzierungsregelungen und Bestimmungen zur Festlegung des Prämientarifs, welche bisher im Vertrag zur Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zu finden waren. Damit wird der Durchführungsvertrag hinfällig und wird von der Regierung ordnungsgemäss zu kündigen sein.
Die Anpassungen an die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen des Unfallversicherungsgesetzes in der Schweiz sollen den Versicherern die Durchführung der Unfallversicherung in Liechtenstein erleichtern.
Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, für die Versicherer das System der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein attraktiv und abwicklungsfreundlich, für den Versicherten den bewährten obligatorischen Unfallversicherungsschutz und für die Betriebe die Wahlfreiheit unter den Versicherern zu erhalten. Die Gesetzesanpassung entspricht den Interessen aller Beteiligten. Im Vernehmlassungsverfahren sind denn auch grundsätzlich positive Stellungnahmen zur Vorlage eingebracht worden.
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