pafl: Bilaterales Katastrophenhilfeabkommen mit der Schweiz unterzeichnet
(ots)
Vaduz, 2. November (pafl) -
Am 2. November 2005 wurde in Bern das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen unterzeichnet.
Das Abkommen regelt die Rahmenbedingungen für die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen und geht vom Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistung aus. Es regelt grenzüberschreitende Einsätze von zivilen und militärischen Hilfsmannschaften und Material sowie die Zusammenarbeit im Bereich Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung. Ebenfalls vorgesehen ist ein gegenseitiger Austausch von Informationen. Für Liechtenstein von besonderer Bedeutung ist die vorgesehene Durchführung gemeinsamer Übungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung.
Für Liechtenstein unterzeichnete Botschafter Prinz Stefan von Liechtenstein, für die Schweiz Paul Seger, schweizerischer Botschafter für das Fürstentum Liechtenstein.