pafl: Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke
(ots)Vaduz, 24. November (pafl) Die Regierung schlägt in einem Bericht und Antrag zuhanden des Landtags eine Totalrevision des Gesetzes über die "Liechtensteinischen Kraftwerke" vor. Die Strukturen der LKW sollen modernisiert und flexibilisiert werden, ohne dass die bestehende Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt aufgegeben wird. Dabei ist vorgesehen, sämtliche Bestimmungen der Verordnung betreffend das Organisationsstatut für die Anstalt Liechtensteinische Kraftwerke in das Gesetz einzuarbeiten und die Verordnung aufzuheben. Aufgrund der neuen Rechtspraxis des Staatsgerichtshofs ist es notwendig und auch sinnvoll, die wichtigen Bestimmungen zur Organisation, zu den Organen, den Aufgaben etc. ebenfalls im Gesetz (und nicht mehr in einer Verordnung) zu regeln und so dem Erfordernis der Bestimmtheit von Gesetzen nachzukommen.
Die LKW sind gestützt auf das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verpflichtet, erstmalig mit dem Jahresabschluss 2005 in ihrer Rechnungslegung die ergänzenden Vorschriften für bestimmte Gesellschaften gemäss dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) anzuwenden. Die im Rahmen der Umstellung der Jahresrechnung erfolgten Neuberwertungen gemäss dem "true & fair-view"-Prinzip haben einen massiven Anstieg der gesamten Aktiven der LKW per 31. Dezember 2004 zur Folge. Die Regierung spricht sich daher in der neuen Gesetzesvorlage für eine Erhöhung des Anstaltskapitals von 12 Mio. Franken auf 25 Mio. Franken auf den 1. Januar 2006 aus.
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