pafl: Institution eines Tierschutzbeauftragter wird eingeführt
(ots)Vaduz, 14. Dezember (pafl) Die Regierung hat die Tierschutzverordnung abgeändert. Mit dieser Durchführungsverordnung differenziert, spezialisiert und detailliert die Regierung die Einzelheiten bezüglich der Organisation, der Bestellung und der Entschädigung des Tierschutzbeauftragten.
Mit der Abänderung der Tierschutzverordnung werden für den Tierschutzbeauftragten die Funktionsperiode, einschliesslich der vorzeitigen Abberufung, die Entschädigung und schliesslich die Verpflichtung, einen Rechenschaftsbericht abzugeben, beschrieben und geregelt.
Des Weiteren wird im Wesentlichen das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mit dem Vollzug der Tierschutzgesetzgebung betraut. Das Zutrittsrecht, die Funktion als Strafbehörde bei den übrigen Widerhandlungen sowie das Akteneinsichtsrecht werden dem ohnehin mit dem Vollzug der Tierschutzgesetzgebung beauftragten Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen übertragen. Die Bestellung des Tierschutzbeauftragten wurde in der Zuständigkeit der Regierung belassen.
Der Landtag hat in seiner Septembersitzung die Abänderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Die Gesetzesänderung enthält im Wesentlichen drei Bereiche: Zum einen soll mit der Schliessung einer Gesetzeslücke ein besserer Gesetzesvollzug gewährleistet werden. Weiters wird neu die Institution eines Tierschutzbeauftragten eingeführt und zum dritten werden tierquälerische Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, deren Ahndung dem Landgericht obliegt, definiert und die Bestrafung der übrigen Widerhandlungen der Regierung übertragen.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20