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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtenstein unterstützt Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts

(ots)

Vaduz, 18. Januar (pafl) -

Die Regierung unterbreitet
dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll vom 28. 
November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände zum 
Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die 
Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die 
übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können 
(Waffenübereinkommen).
Abgefeuerte, aber entgegen ihrer Bestimmung nicht explodierte 
Munition stellt eine erhebliche und oft heimtückische unmittelbare 
Bedrohung dar; diese Munition kann die Zivilbevölkerung noch lange 
nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts gefährden, verletzen 
oder töten. Explosive Kriegsmunitionsrückstände hemmen die 
Wiederaufbauanstrengungen beträchtlich und erschweren darüber hinaus 
den Transport von Hilfssendungen sowie die Nutzung oder Urbarmachung 
land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Sie verhindern an vielen 
ehemaligen Konfliktschauplätzen die Rückkehr der Zivilbevölkerung in 
ihre angestammten Wohngebiete.
Das am Treffen der Vertragsstaaten des Waffenübereinkommens vom 
28. November 2003 verabschiedete Protokoll über explosive 
Kriegsmunitionsrückstände trägt dieser Erkenntnis Rechnung. Es 
enthält eine Räumungspflicht für Staaten, auf deren Hoheitsgebiet 
sich explosive Kriegsmunitionsrückstände befinden, sowie eine 
Pflicht des Verwenders dieser explosiven Munition zur technischen, 
finanziellen oder personellen Hilfe bei der Räumung. Es sieht ferner 
namentlich eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht für 
Informationen über die verwendete explosive Munition, einen 
Informationsaustausch zur Erleichterung der Räumung, Massnahmen zur 
Warnung und Aufklärung der Zivilbevölkerung über das 
Gefahrenpotenzial explosiver Kriegsmunitionsrückstände sowie 
internationale Hilfe und Zusammenarbeit vor. Mit der Annahme des 
Protokolls kann Liechtenstein erneut sein Interesse an der Förderung 
des humanitären Völkerrechts zum Ausdruck bringen und einen 
konkreten Beitrag dazu leisten.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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