pafl: Liechtenstein erhält gute Noten vom UNO-Kinderrechtsausschuss
(ots)
Vaduz, 27. Januar (pafl) -
Am 13. Januar 2006 behandelte der UNO- Ausschuss für die Rechte des Kindes den zweiten Länderbericht Liechtensteins. Dabei fand der Ausschuss lobende Worte und attestierte Liechtenstein eine gute Umsetzung der UNO- Kinderrechtskonvention. Er zeigte sich nicht zuletzt durch die Anwesenheit einer kompetenten und ressortübergreifenden Delegation davon überzeugt, dass dem Wohl von Kindern in Liechtenstein grosse Bedeutung beigemessen wird. Liechtenstein hat die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes am 22. Dezember 1995 ratifiziert und sich damit verpflichtet, in regelmässigen Abständen über die Umsetzung des Übereinkommens Bericht zu erstatten. Die Berichte werden von einem Expertenausschuss geprüft und anschliessend in einer öffentlichen Sitzung behandelt und mit Vertretern des Vertragsstaates diskutiert. Die liechtensteinische Delegation in Genf setzte sich zusammen aus Botschafter Christian Wenaweser (Delegationsleiter), Guido Wolfinger (Leiter des Schulamts), Hans Peter Walch (Leiter Ausländer- und Passamt), Carlo Ranzoni (Landgericht), Alma Willi (Staatsanwaltschaft), Nancy Barouk-Hasler (Amt für Soziale Dienste), Monika Kind (Amt für Soziale Dienste) und Andrea Hoch (Amt für Auswärtige Angelegenheiten).
In seinen abschliessenden Bemerkungen zeigt sich der Ausschuss erfreut über positive Entwicklungen wie z.B. die getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die verschärften Strafbestimmungen für Sexualdelikte gegen Minderjährige, die angestrebte Entkriminalisierung von straffälligen Jugendlichen durch den Einsatz aussergerichtlicher Massnahmen oder die bereits angelaufene Kampagne zur Drogen- und Alkoholprävention. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendgesetzes, bei dessen Ausarbeitung explizit darauf geachtet wurde, die zentralen Bestimmungen der Kinderrechtskonvention umzusetzen, weitere Verbesserungen erreicht werden können und empfiehlt dessen rasche Verabschiedung. Insbesondere die beabsichtigte Einsetzung einer Ombudsperson für Kinder ist ein zentrales Anliegen des Ausschusses. Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem die explizite Verankerung des Verbots von körperlicher Züchtigung von Kindern im Gesetz, die Festlegung einer maximalen Dauer der Untersuchungshaft für Minderjährige, die verstärkte Kontrolle von in ausländischen Institutionen platzierten Kindern und verbesserte Prävention von und Betreuung bei Jugendschwangerschaften.
Die Empfehlungen des Ausschusses werden auf Deutsch übersetzt und wie alle Dokumente im Zusammenhang mit liechtensteinischen Menschenrechts-Berichterstattungen auf der Internetseite www.liechtenstein.li (Aussenpolitik-Menschenrechte) veröffentlicht. Das Datum für die Einreichung des nächsten Berichts wurde auf den 20. August 2011 festgelegt. Dadurch wird Liechtenstein zugestanden, einen Zyklus der Berichterstattung zu überspringen, was Ausdruck der allgemeinen Zufriedenheit des Ausschusses über die Situation der Kinder in Liechtenstein ist.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423/236 60 62