pafl: Revision des Strassenverkehrsgesetzes
(ots)Vaduz, 15. Februar (pafl) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Februar 2006 einen Bericht und Antrag betreffend die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Teilrevision enthält ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss wird dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichgestellt. Ebenfalls werden die Vorschriften über Ausmasse und Gewichte sowie über die Typengenehmigung angepasst.
Fahren unter Betäubungsmittel- oder Arzneieinfluss
Gegen Personen, die wegen Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss fahrunfähig sind, soll in Zukunft wirksamer vorgegangen werden können. Für Personen, die unter dem Verdacht von Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss stehen, werden die gleichen Untersuchungsmassnahmen wie in der Schweiz eingeführt. Die Regierung kann in Ergänzung der bestehenden 0.80-Alkoholpromillegrenze zusätzlich festlegen, nach Einnahme welcher Substanzen und bei welchen Konzentrationen im Blut eine Person als in jedem Fall fahrunfähig gilt. Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss wird dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichgestellt.
Für Fahrzeugführer und führerinnen, die innert 5 Jahren seit Ablauf eines letzten Entzuges wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder Fahrens unter Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss erneut in einem solchen Zustand ein Motorfahrzeug geführt haben, soll der Führerausweis neu wie bisher für Alkoholrückfällige ebenfalls für die Dauer von mindestens einem Jahr entzogen werden können.
Typengenehmigung von Fahrzeugen
Der Gesetzesentwurf enthält ausserdem Bestimmungen zur Anpassung an das Recht der Europäischen Gemeinschaft. So kann die Regierung bei Vorliegen einer ausländischen Fahrzeugtypengenehmigung, die auf der Grundlage gleichwertiger Vorschriften erteilt worden ist, auf die Erteilung einer liechtensteinischen Typengenehmigung verzichten. Bei Fahrzeugen mit EG-Gesamtgenehmigung werden die Daten der Fahrzeugtypen weiterhin zentral beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) erfasst und der Motorfahzeugkontrolle mit dem bestehenden EDV-System TARGA online zur Verfügung gestellt.
Bei den Vorschriften für Ausmasse und Gewichte von Fahrzeugen wird nur noch das Gesamtgewicht per Gesetz festgelegt. Gewichte der einzelnen Fahrzeugarten und Anzahl der Achsen wird neu per Verordnung geregelt.
Ausserdem ist eine Gesetzesanpassung dahingehend vorgesehen, dass die Regierung die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das Befahren von Strassen, die mit einem Fahrverbot belegt sind, an die Gemeindevorsteher übertragen kann.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21