pafl: Abänderung des Gleichstellungsgesetzes
(ots)Vaduz, 16. Februar (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 2002/73/EG, die die Verwirklichung der grundsätzlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, zum Inhalt hat, umgesetzt. Kerninhalt der Richtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzepts, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Formulierung und Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Politiken und Tätigkeiten aktiv zu berücksichtigen.
Die Änderungsrichtlinie 2002/73/EG konkretisiert die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Massnahmen zur Anwendung des Prinzips der Chancengleichheit zu beschliessen und berücksichtigt zudem die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes mit über 40 Entscheidungen in den letzten 25 Jahren. Die Richtlinie definiert zum ersten Mal klar die Belästigung einer Person aufgrund ihres Geschlechts und die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts; sie verstärkt den Schutz für Beschäftigte, die Beschwerde wegen unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung erhoben haben, auch über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Stellen für die Durchsetzung der Chancengleichheit einzurichten. Alle Rechte, welche die Richtlinie einräumt, müssen gerichtlich kontrollierbar sein. In Diskriminierungsfällen müssen angemessene Strafen verhängt werden; die Richtlinie definiert das Recht der Mitgliedstaaten, Ausnahmen vom Grundsatz des gleichen Zugangs zur Beschäftigung vorzusehen; sie erkennt den besonderen Schutz von Frauen aufgrund ihrer körperlichen Verfassung an, sowie ihr Recht, nach dem Mutterschutz an den gleichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Richtlinie berechtigt Mitgliedstaaten, positive Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu beschliessen.
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Stabsstelle für Chancengleichheit
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60