pafl: Die Koordinationsgruppe "Gesundheit und Grippepandemie" informiert:
(ots)Krisenstab zur Vogelgrippe gebildet
Liechtenstein bereitet sich auf das mögliche Auftreten der Vogelgrippe vor und hat auf Anweisung des zuständigen Regierungsressorts einen Krisenstab eingerichtet. Die Gesamtleitung liegt bei Peter Malin, Leiter des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. Weitere Beteiligte sind Markus Senti, Landespolizei, Peter Gstöhl und Oskar Ospelt, Amt für Gesundheitsdienste, Alfred Hasler, Amt für Zivilschutz und Landesversorgung, Rony Bargetze, Tiefbauamt, sowie Julia Pilgrim, Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Der interdisziplinäre Krisenstab dient in erster Linie dazu, beim Ausbruch der Vogelgrippe in Liechtenstein die Koordination zwischen den verschiedenen Fachstellen effizient zu gestalten, Absprachen zu treffen und Einsätze zu leiten. Derzeit konzentrieren sich die Bemühungen auf den Schutz des Nutzgeflügels vor Ansteckung und die Entwicklung entsprechender Handlungspläne.
Seuchenfall bei Wildvögeln: Schutzzone von drei Kilometern Sollte sich ein Verdachtsfall von Vogelgrippe unter Wildvögeln in Liechtenstein bestätigen, so würde die Seuchenpolizei einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern rund um den Fundort anordnen. Zusätzlich würden Massnahmen wie Desinfektionsmatten bei den sich in der Schutzzone befindlichen Geflügelställen greifen. Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie deren Bruteier und Eintagsküken dürften weder in die Schutzzone hinein noch aus der Schutzzone heraus gebracht werden. Dies gilt auch für Geflügelprodukte, tierische Nebenprodukte sowie Mist und Einstreu. Zudem würde eine Überwachung der Geflügelbestände und Wildvögel in Liechtenstein erfolgen.
Infektion eines Geflügelbestandes: Tiere getötet Liegt eine Bestätigung eines Verdachtsfalls in einem Betrieb in Liechtenstein vor, so würde eine einfache Sperre 2. Grades (Tier- und Personenverkehr) rund um den betroffenen Hof errichtet. Die Tiere dieses Betriebes müssten eingesperrt gehalten werden kein Tierverkehr wäre mehr erlaubt. Sämtliches Geflügel würde so rasch als möglich getötet und der Verbrennung zugeführt. Der Zutritt zu den gesperrten Stallungen ist nur den seuchenpolizeilichen Organen, Tierärzten und dem Wartungspersonal gestattet. Die Bewohner des Hofes (Tierhalter und Betreuungspersonal) dürften keine anderen Gehöfte besuchen. Bei den Zugängen der gesperrten Bestände würden gelbe Anschläge angebracht werden, um die Sperrzone zu kennzeichnen.
Weitere Hinweise zum Thema sind unter www.agd.llv.li zu finden.
Kontakt:
Stabsstelle für Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Pilgrim
Tel. +423 236 62 87